392  Anhang.

XX.  Lippe.

Auf  die  telegraphische  Anzeige  vom  Ableben  des  Grafen  Ernst  zur  Lippe-Biesterfeld
  und  von  der  übernahme  der  Regentschaft  des  Fürstentums
Lippe  durch  den  Grafen  Leopold  hatte  der  Kaiser  an  diefen  ein  Telegramm
geschickt,  in  dem  er  sein  Beileid  aussprach  und  fortfuhr:  „Da  die  Rechtslage  in
keiner  Weise  geklärt  ist,  kann  ich  eine  Regentschaftsübernahme  Ihrerseits
  nicht  anerkennen  und  lasse  auch  das  Militär  nicht  vereidigen.“
Auf  diesen  Vorgang  bezieht  sich  das  nachfolgende,  an  den  Vizepräsidenten  des
Lippeschen  Landtags,  Kommerzienrat  Hoffmann,  gerichtete  Schreiben  des  Reichskanzlers:


Homburg  v.  d.  H.,  den  8.  Oktober  1901.
Geehrter  Herr  Kommerzienrat!

Sie  haben  mich  heute  mündlich  um  eine  authentische  Interpretation
des  Telegramms  Seiner  Majestät  des  Kaisers  und  Königs  vom  26.
vorigen  Monats  gebeten:  ich  bin  gern  bereit,  Ihnen  meine  Antwort
schriftlich  zu  bestätigen  und  ermächtige  Sie,  unter  Berufung  auf
mich  öffentlich  zu  erklären,  daß  Seine  Majestät  der  Kaiser
mit  diesem  Telegramm  lediglich  bezweckt  hat,  die  vorläufige
Nichtvereidigung  der  Truppen  für  den  Regenten  und  den
Grund  derselben  mitzuteilen.  Mit  der  Auffassung  des  Bundesrats,
daß  die  Rechtslage  noch  ungeklärt  sei,  konnte  Se.  Majestät  sich  nicht
in  Widerspruch  setzen.  Jeder  Eingriff  in  die  verfassungsmäßigen
Rechte  des  Fürstentums  hat  Sr.  Mojestät  dem  Kaiser  selbstverständlich
  fern  gelegen,  und  insbesondere  liegt  es  außerhalb  Allerhöchstseiner
  Absicht,  der  derzeitigen  Ausübung  der  Regentschaft  im
Fürstentum  durch  den  Herrn  Grafen  Leopold  zur  Lippe  irgendwelches
Hindernis  zu  bereiten;  wie  stets  im  Reiche,  wird  auch  im  vorliegenden
Falle  der  Rechtsboden  nicht  verlassen  werden,  und  die  Lippesche
Frage  wird  ihre  Erledigung  ausschließlich  nach  Rechtsgrundsätzen
finden.  Ich  hoffe,  daß  es  unter  den  Auspizien  des  Bundesrats  bald
gelingen  wird,  auf  schiedsrichterlichem  Wege  zum  Wohle  des
Lippeschen  Landes  zu  einer  endgültigen  Lösung  der  Frage  zu  gelangen,
und  werde  das  Meinige  tun,  um  dieses  Ziel  in  möglichst  kurzer  Frist
zu  erreichen.

In  vorzüglicher  Hochachtung
(gez.)  Graf  von  Bülow,  Reichskanzler.