404  Anhang.

Es  ist  falsch,  daß  das  französisch-englische  Marokko-Abkommen  der
deutschen  Regierung  schriftlich  oder  mündlich  zur  Kenntnis  gebracht
worden  sein  soll.  Herr  Delcassé  hat  zwar  dem  Kaiserlichen  Botschafter
hie  und  da  Andeutungen  allgemeiner  Art  gemacht  über  unhaltbare  Zustände
  in  Marokko  und  über  die  Notwendigkeit,  welche  sich  daraus  für
Frankreich  ergebe,  auf  die  Sicherung  seiner  algerischen  Grenze  bedacht
zu  sein.  Als  aber  im  vorigen  Sommer  bereits  längere  Zeit  nach  der
englisch-französischen  Konvention  der  deutsche  Botschafter  an  Herrn
Delcassé  eine  Frage  richtete,  welche  sich  auf  den  Inhalt  jenes  Abkommens
  bezog,  erwiderte  der  Minister  nur:  „Sie  finden  das  Alles  im
Gelbbuch."“  "

Die  deutsche  Regierung  rührte  sich  damals  nicht,  weil  in  einem
Artikel  der  englisch-französischen  Konvention  die  Erhaltung  des  status
duo  ausdrücklich  vorgesehen  ist,  wir  uns  also  zu  der  Annahme  berechtigt
halten  konnten,  daß  die  marokkanischen  Vertragsmächte  von  Frankreich
befragt  werden  würden,  falls  Frankreich  in  Marokko  Neuerungen  anstreben
  sollte,  welche  geeignet  wären,  die  bisherigen  Rechte  und  Freiheiten
  der  Angehörigen  anderer  Vertragsstaaten  in  ihrem  Umfange
oder  ihrer  Dauer  zu  beschränken.  Wir  wurden  jedoch  gewahr,  daß
diese  unsere  Voraussetzung  eine  irrige  gewesen  und  daß  es  Zeit  sei,
an  den  Schutz  der  deutschen  Interessen  zu  denken,  als  die  Marokkanische
Regierung  anfragen  ließ,  ob  es  richtig  wäre,  daß  der  französische  Gesandte
  in  Fez,  wie  er  angebe,  Mandatar  der  europäischen  Mächte  sei;
als  ferner  erkannt  wurde,  daß  verschiedene  Punkte  des  sogenannten
französischen  Reformprogramms  —  welches  in  seiner  Vollständigkeit  bis
heute  noch  nicht  vorliegt  —  in  direktem  Gegensatz  zur  Erhaltung  des
status  quo  stehen;  als  endlich  hervorragende,  sogar  inspirierte  Organe
der  französischen  großen  Presse  offen  auf  Tunis  als  Vorbild  für  die
Neugestaltung  Marokkos  hinwiesen.

Da  die  deutsche  Regierung  nicht  danach  strebt,  durch  eine  Sonderabmachung
  Sondervorteile  für  sich  zu  erlangen,  so  betrachtet  sie  eine
neue  Konferenz  der  Vertragsstaaten  als  das  gegebene  Mittel  zur
friedlichen  Lösung  des  jetzigen  Interessenkonflikts.  Der  Einwand  der
französischen  Presse,  daß  es  sich  bei  den  früheren  Konferenzen  nicht  um
eine  politische  Umgestaltung  gehandelt  habe,  sondern  um  privatrechtliche
Interessen,  ist  nicht  stichhaltig.  Denn  da  jetzt  mit  der  Möglichkeit  eines
französischen  Protektorats  über  Marokko,  d.  h.  mit  einer  gänzlichen  Verdrängung
  nichtfranzösischer  wirtschaftlicher  Unternehmungen  nach  dem
Vorgange  von  Tunis  zu  rechnen  ist,  so  sind  die  fremden  Privatinter-