Auhang.  413

alsdann  ebenso  wie  die  sonst  als  notwendig  erkannten  Reformmaßregeln
eine  europäische  Sanktion  erhalten  würden.

Euere  Durchlaucht  werden  die  Frage  des  Herrn  Rouvier,  wie
der  Ausdruck  „international“  bei  den  Reformen  auf  dem  Gebiete  der
Polizei  und  Armee  und  der  Finanzen  zu  verstehen  sei,  wie  folgt  beantworten
  können:

Heerwesen  und  Polizei  würden  zunächst  insofern  international  zu
ordnen  sein,  als  die  Konferenz,  wie  Herr  Rouvier  richtig  hervorgehoben
hat,  ein  Mandat  zur  Durchführung  der  erforderlichen  Reformen  erteilen
müßte.  Diese  Aufgabe  würde,  soweit  es  sich  um  die  Distrikte  an  der
algerischen  Grenze  handelt,  naturgemäß  Frankreich  allein  zufallen  können,
womit,  soweit  sich  aus  den  Ausführungen  Herrn  Rouviers  entnehmen
läßt,  der  Hauptwunsch  Frankreichs  erfüllt  sein  würde.  Dagegen  würde
kein  Grund  vorliegen,  das  Mandat  auch  für  die  entfernter  liegenden
Plätze,  insbesondere  die  am  Atlantischen  Ozean,  allein  an  Frankreich  zu
übertragen.  Hier  würde  es  vielmehr  der  Sachlage  entsprechen,  daß  die
Polizeireformen,  soweit  erforderlich,  in  den  einzelnen  Distrikten  verschiedenen
  Mächten  zugeteilt  würden.  Die  Finanzreformen  würden  vor
allem  dadurch  international  zu  gestalten  sein,  daß  die  nach  dem  französischen
  Reformprojekte  zu  gründende  marokkanische  Staatsbank  nicht
lediglich  von  einer  französischen  Bankgruppe,  sondern  von  Bankgruppen
verschiedener  Mächte  ins  Leben  gerufen  würde.  Dabei  würden  die  zu
besetzenden  leitenden  Stellen  wie  das  einzuschießende  Kapital  möglichst
gleich  zu  verteilen  sein.

Ich  bitte  bei  Entwickelung  der  vorstehenden  Gesichtspunkte  wiederholt
  darauf  hinzuweisen,  daß  es  sich  hier  keineswegs  um  Vorschläge  der
Kaiserlichen  Regierung,  sondern  nur  um  objektive  Deduktionen  handelt.

Euerer  Durchlaucht  stelle  ich  hiernach  das  sofortige  Eintreten  in
weitere  Verhandlungen  mit  Herrn  Rouvier  anheim.

(gez.)  Bülow.

XXXI.  Erlaß  des  Reichskanzlers  an  den  Naiserlichen
ZBotschafter  in  Haris.

Berlin,  den  25.  Juni  1905.

Euerer  Durchlaucht  beehre  ich  mich  anbei  die  Antwort  der  Kaiserlichen
  Regierung  auf  das  Exposé  der  Französischen  Regierung  über  die