414  Anhang.

Marokkokonferenz  vom  21.  d.  M.  sowie  zwei  Abdrücke  davon  mit  der
Bitte  zu  übersenden,  unsere  Antwort  dem  Ministerpräsidenten  Rouvier
persönlich  zu  übergeben.

(gez.)  Bülow.

Die  Regierung  der  Französischen  Republik  hat  in  einem  der  Kaiserlichen
  Regierung  am  23.  Juni  1905  mitgeteilten  Exposé  der  Ansicht
Ausdruck  gegeben,  daß  zur  Durchführung  der  von  ihr  der  Marokkanischen
Regierung  gemachten  Reformvorschäge  die  von  Seiner  Scherifischen
Majestät  angeregte  Konferenz  der  Signatarmächte  der  Madrider  Konvention
  weder  notwendig  noch  zweckmäßig  se.

Nach  den  Ausführungen  des  Exposês  erstrebt  die  Französische
Regierung  mit  ihren  Vorschlägen  weder  die  Leitung  der  inneren  und
der  äußeren  Angelegenheiten  sowie  des  Heerwesens  im  Marokkanischen
Reiche,  noch  will  sie  die  Unabhängigkeit  des  Sultaus  und  die  Integrität
seines  Gebiets  oder  die  Vertragsrechte  der  übrigen  Mächte  beeinträchtigen.
Die  Kaiserliche  Regierung  nimmt  von  diesen  Erklärungen  mit  Genugtuung
  Kenntnis,  um  so  mehr  als  die  Marokkanische  Regierung  die
französischen  Vorschläge  in  anderem  Sinne  aufgefaßt  hatte.  Ferner
stimmt  die  Kaiserliche  Regierung  mit  der  Französischen  Regierung  darin
völlig  überein,  daß  die  in  Aussicht  genommenen  Reformen  die  Aufrechterhaltung
  der  Ordnung,  die  gute  Verwaltung  und  das  wirtschaftliche
Gedeihen  des  Landes  bezwecken  müssen.  An  diesen  Zielen  sind  außer
Frankreich  auch  die  anderen  Staaten  beteiligt,  deren  Angehörige  in  Marokko
  ansässig  sind  oder  mit  dem  Lande  Handel  und  Verkehr  unterhalten.
  Demnach  würden  auch  die  Mittel  und  Wege  zur  Erreichung
der  Ziele  naturgemäß  durch  gemeinsame  Beratung  festzustellen  sein.
Nimmt  aber  Frankreich,  wie  es  beabsichtigt,  die  Lösung  dieser  Aufgaben
allein  in  die  Hand,  so  ist  zu  besorgen,  daß  es  durch  die  Macht  der
Verhältnisse  dahin  geführt  werden  könnte,  mehr  und  mehr  die  Leitung
der  Regierungsgewalt  zu  übernehmen  und  dadurch  allmählich  zu  der
nach  seinen  eigenen  Ausführungen  nicht  erstrebten  Stellung  in  Marokko
zu  gelangen.

Hiernach  würden  die  französischen  Reformvorschläge  auf  dem  Gebiete
des  Heerwesens,  der  inneren  Verwaltung  und  des  Finanzwesens,  wie
sie  die  Marokkanische  Regierung  nunmehr  der  Kaiserlichen  Regierung
mitgeteilt  hat,  eine  schwere  Gefährdung  der  Unabhängigkeit  Marokkos
bedeuten.  Auch  erscheint  es  nicht  zutreffend,  wenn  das  Expos  ausführt,
  daß  die  wirtschaftlichen  Vorteile  eines  solchen  Reformwerkes  allen