416  Anhang.

Indem  das  auf  der  Konferenz  zu  vereinbarende  Reformwerk  der
Unabhängigkeit  des  Sultans  eine  größere  Garantie  gewährt,  würde
es  auch  den  Absichten  entsprechen,  von  denen  der  Sultan  bei  der  Einladung
  zu  der  Konferenz  ausgegangen  ist.  In  diesem  Sinne  hat  die
Kaiserliche  Regierung  die  Einladung  angenommen  und  dieser  Charakter
wird  auch  dadurch  nicht  geändert,  daß  sie  sich  selbst  die  Wahrung  ihrer
vertragsmäßigen  Rechte  vorbehält.  Sie  betrachtet  es  nicht,  wie  das
französische  Exposé  ausführt,  als  Zweck  oder  gar  als  Hauptzweck  der
Konferenz,  die  Rechte  der  Signatarmächte  aus  der  Madrider  Konvention
von  neuem  sicher  zu  stellen;  sie  glaubt  aber  allerdings,  daß,  wenn  diese
vertragsmäßigen  Rechte  im  Interesse  der  Reformen  eine  Einschränkung
erfahren  sollen,  dies  nur  durch  den  einstimmigen  Beschluß  aller  dieser
Mächte  geschehen  kann.  Dementsprechend  hat  auch  der  Sultan  anderweit
  zu  erkennen  gegeben,  daß  er  das  Reformwerk  von  dem  einstimmigen
Beschlusse  der  Signatarmächte  abhängig  mache.  «

Bevor  die  Französische  Regierung  zu  der  Frage  der  Marokko-Konferenz
  endgültig  Stellung  nimmt,  wünscht  sie  die  Ansichten  der
Kaiserlichen  Regierung  über  die  dort  zu  behandelnden  Einzelfragen  sowie
über  deren  Lösung  kennen  zu  lernen.  Danach  würde  die  Kaiserliche
Regierung  ein  vollständiges  Programm  für  die  Konferenz  zu  entwerfen
und  gewissermaßen  deren  Entscheidungen  vorzugreifen  haben.  Hierzu
ist  sie  zu  ihrem  Bedauern  aus  formalen  wie  aus  sachlichen  Gründen
nicht  in  der  Lage.

Die  Einladung  zu  der  Kouferenz  ist  vom  Sultan  ausgegangen,
der  als  deren  Zweck  die  Beratung  über  die  den  gegenwärtigen  Verhältnissen
  im  Scherifischen  Reiche  entsprechenden  Reformen  und  die  Beschaffung
  der  hierzu  erforderlichen  Mittel  bezeichnet  hat.  Es  wird  daher
  in  erster  Linie  ihm  zu  überlassen  sein,  den  Signatarmächten  demnächst
  die  Einzelheiten  dieses  Programms  mitzuteilen.  Dazu  kommt,
daß  es,  solange  das  Zustandekommen  der  Konferenz  nicht  gesichert  erscheint,
  zwecklos  wäre,  in  den  von  Frankreich  gewünschten  Ideenaustausch
einzutreten;  denn  eine  dabei  etwa  erzielte  Verständigung  würde  nur
insofern  von  Bedeutung  sein,  als  sie  die  Zustimmung  aller  übrigen
Signatarmächte  fände,  die  nach  Lage  der  Umstände  nur  auf  der  Konferenz
  erfolgen  könnte.  Endlich  kann  die  Kaiserliche  Regierung  gegenwärtig
  einzelne  Vorschläge  für  das  Konferenzprogramm  nicht  machen,
weil  die  in  Betracht  kommenden  Fragen  zunächst  einer  eingehenden
Prüfung  unterzogen  werden  müssen;  ein  längeres  Hinausschieben  der
Entscheidung  könnte  aber  schon  an  sich  das  Zustandekommen  der  Kon-