Anhang.  417

ferenz  und  damit  des  Reformwerks  gefährden.  Die  Kaiserliche  Regie—

rung  gibt  sich  der  Hoffnung  hin,  daß  die  Regierung  der  Französischen

Republik  ihre  gegenwärtigen  Bedenken  gegen  eine  Konferenz  den  dauernden

  Vorteilen  unterordnen  wird,  welche  das  Zustandekommen  des

Reformwerks  für  Marokko  wie  für  die  Ruhe  der  Welt  mit  sich  brächte.
Berlin,  den  24.  Juni  1905.

XXXII.  Erlaß  des  Reichskanzlers  an  den  Raiserlichen  Botschafter
in  Paris.

Norderney,  den  2.  August  1905.

Euere  Durchlaucht  haben  seiner  Zeit  Herrn  Rouvier  davon  in
Kenntnis  gesetzt,  daß  wir  auf  Anerbietung  der  Marokkanischen  Regierung,
die  uns  besondere  Vorteile  in  Marokko  sichern  würden,  bisher  nicht  eingegangen
  seien  und  —  solange  wir  auf  eine  Verständigung  mit  Frankreich
  rechnen  könnten  —  an  diesem  Standpunkt  festhalten  würden.

Nach  Verhandlungen,  die  seit  einer  Reihe  von  Monaten  schwebten,
ist,  Meldungen  aus  Tanger  zufolge,  kürzlich  zwei  deutschen  Firmen  der
Bau  einer  Mole  in  Tanger  im  Werte  von  etwa  60000  Pfund  übertragen
  worden.  Hier  ist  nichts  bekannt  von  einer  Mitwirkung  des
Grafen  Tattenbach  bei  diesem  Abschluß  oder  bei  der  Vergebung  irgend
einer  anderen  Konzession.  Der  Gesandte  ist  aber  zum  Bericht  darüber
aufgefordert  worden,  und  die  Kaiserliche  Regierung  behält  sich  ihre
Stellungnahme  zu  dem  Vertrag  über  den  Molenbau  vor  bis  zum  Eingang
  dieses  Berichts.  Deutsche  Banken,  die  den  Sultan  zur  Beseitigung
angenblicklicher  Not  auf  die  nächste,  von  Marokko  aufzunehmende  Anleihe
  einen  Vorschuß  von  zehn  Millionen  Mark  zusicherten,  haben  wir
unserer  oben  erwähnten  Zusage  gemäß  davon  abgehalten,  den  Vorschuß
von  Erteilung  von  Konzessionen  wirtschaftlicher  oder  administrativer
Natur  abhängig  zu  machen.

Wir  haben  unseren  Vertreter  in  Fez  früher  wie  jetzt  dahin  instruiert,
daß  wir  unser  Möglichstes  tun  wollen,  um  die  derzeitige  Lage  in  Marokko
  nicht  zu  modifizieren  und  ihrer  zukünftigen  Gestaltung  nicht  zu
präjudizieren.  Aber  wir  müssen  dabei  erwarten,  daß  die  französische
Vertretung  in  Marokko  eine  gleich  loyale  Haltung  beobachtet.  Allen
Unzuträglichkeiten  der  Situation  wird  sicherlich  am  besten  abgeholfen  und
wechselseitigen  Rekriminationen  am  sichersten  vorgebeugt,  wenn  wir  bald

Penzler,  Fürst  Bülows  Reden  2c.  II.  27