Anhang.  421

wo  zweifellos  zur  Krönung  ihres  Werkes  diese  Ausschließungspolitik
eine  Tendenz  verriet,  Marokko  in  ein  zweites  Tunis  umzugestalten.
Dentschland,  das  an  Marokkos  Handel  interessiert  ist,  und  das  ein
Recht  hatte,  seine  berechtigten  Interessen  zu  verteidigen,  sah  sich  ge—
nötigt,  dies  Recht  geltend  zu  machen.  Frankreich  zeigte  die  Absicht,  sich
eine  Sonderstellung  in  ganz  Marokko  zu  schaffen.  Dies  war  unvereinbar
  mit  der  Unabhängigkeit  Marokkos,  die  durch  internationale  Verträge
  bekräftigt  war,  unvereinbar  auch  mit  der  wirtschaftlichen  und
handelspolitischen  Freiheit,  kurz  eine  ernste  Lage  war  das  Ergebnis  und
es  schien  schwer,  aus  dieser  Lage  herauszukommen,  ohne  daß  die  Würde
eines  der  beiden  Länder  darunter  litt.

Wer  hat  dies  verschuldet?  Und  wie  kann  man  sagen,  daß  Deutschland
  durch  seine  Intervention  irgendwelche  Voreingenommenheit  oder
Hintergedanken  an  den  Tag  legte;  daß  es  Frankreich  feindselig  war,
während  Deutschland  doch  nur  für  seine  Staatsangehörigen  und  ihre
Interessen  sorgte,  während  es  doch  nur  seine  Pflicht  als  große  Nation
erfüllte,  wie  Frankreich  selbst  es  getan  hätte!  Um  Derartiges  zu  behaupten,
  muß  man  absichtlich  vergessen,  daß  die  Politik  Deutschlands
seit  langem  den  Wunsch  hegt,  die  Beziehungen  mit  Frankreich  zu  verbessern.
  Zeigen  die  soeben  stattgefundenen  Unterhandlungen  nicht,  daß
wir  uns  darauf  beschränkt  haben,  in  Marokko  das  Regime  der  offenen
Tür  zu  sichern,  daß  wir  keine  Vorurteile  besonderer  Natur  territorialer
oder  sonstiger  Art  für  uns  verlangten?  Wir  haben  uns  beeilt,  die  besondere
  Situation  Frankreichs  anzuerkennen;  im  Vertrauen  auf  die
Loyalität  der  französischen  Regierung  haben  wir  zugegeben,  daß  die
Konferenz  sich  nicht  mit  der  Polizeifrage  an  der  algerisch-marokkanischen
Grenze  zu  beschäftigen  habe.  Frankreich  wiederum  hat  den  Abschluß
nebensächlicher  Geschäfte,  die  zwischen  dem  Machsen  und  deutschen
Bankiers  und  Unternehmern  vereinbart  wurden,  anerkannt.  Da  unsere
wirtschaftlichen  Interessen,  die  zu  ihrem  Schutze  in  Marokko  nur  des
freien  Wettbewerbs  bedürfen,  nunmehr  nichts  zu  befürchten  haben,  und
unsere  nationale  Würde  vor  jeder  Verletzung  sicher  ist,  haben  wir
Frankreich  die  besondere  Stellung  zuerkannt,  die  es  seiner  Grenze  verdankt.


Bezüglich  der  marokkanischen  Frage  selbst  haben  wir  es  gleichfalls
und  mit  Rücksicht  auf  alle  irgendwie  beteiligten  Nationen  der  Konferenz
überlassen,  diese  Frage  zu  studieren  und  Abhilfe  zu  finden.  Die  eben
stattgehabten  Verhandlungen,  das  jüngst  abgeschlossene  Abkommen,  haben
den  Deutschen  gezeigt,  daß  ihnen  gegenüber  in  Frankreich  sich  etwas