Anhang.  427

liert  mit  dem  Inkrafttreten  des  neuen  Zolltarifs,  d.  h.  mit  dem  1.  März
1906,  das  deutsch-amerikanische  Abkommen  seine  Grundlage.  Daher
besteht  für  die  Kaiserliche  Regierung  die  Notwendigkeit,  dieses  Abkommen
  auf  den  1.  März  1906  zu  kündigen.

Wir  wollen  nun  keineswegs  an  die  Stelle  des  jetzigen  Abkommens
ein  Vakuum  treten  lassen,  sondern  wir  haben  selbstverständlich  den  aufrichtigen
  Wunsch,  mit  der  Regierung  der  Vereinigten  Staaten  zu  einer
neuen  Verständigung  zu  gelangen.  Dieser  Wunsch  entspricht  nicht  nur
dem  freundschaftlichen  politischen  Verhältnis  der  beiden  Länder,  sondern
auch  den  wirtschaftlichen  Bedürfnissen  auf  beiden  Seiten.

Der  Kaiserliche  Botschafter  Freiherr  Speck  von  Sternburg,  der  in
den  nächsten  Tagen  auf  seinen  Posten  nach  Washington  zurückkehrt,
wird  der  amerikanischen  Regierung  entsprechende  Vorschläge  vorlegen.
Gewiß  wünschen  wir  in  unserem  neuen  Abkommen  mit  den  Vereinigten
Staaten  die  Gesichtspunkte  zur  Geltung  zu  bringen,  die  für  die  Neugestaltung
  unserer  gesamten  handelspolitischen  Beziehungen  maßgebend
und  in  den  bereits  abgeschlossenen  neuen  Verträgen  zum  Ausdruck  gekommen
  sind.  Demgemäß  haben  wir  unsere  Vorschläge  nach  sorgfältiger
Erwägung  der  in  Frage  kommenden  deutschen  Interessen  aufgestellt.
Unsere  Anträge  werden  sich  aber  in  nach  unserer  Ansicht  durchaus  erfüllbarem
  Rahmen  halten,  und  wir  werden  sicherlich  mit  keiner  Forderung
  an  die  amerikanische  Regierung  herantreten,  die  ein  Lebensinteresse
des  dortigen  Wirtschaftsorganismus  verletzt.

Mir  scheint,  daß  die  Interessenten  auf  beiden  Seiten  bald  ihre
Wünsche  zu  hoch  spannen,  bald  in  ihren  Befürchtungen  zu  weit  gehen.
Auch  kennen  und  berücksichtigen  sie  die  Verhältnisse  auf  der  anderen
Seite  nicht  durchweg  genügend.  Die  beiden  Regierungen  sind  eher  in
der  Lage,  das  Mögliche  und  Erreichbare  abzumessen.  Wir  glauben
daher  zuversichtlich,  daß  sich  zwischen  dem  amerikanischen  und  dem
deutschen  Standpunkte  durch  Entgegenkommen  von  beiden  Seiten  ein
gerechter  und  billiger  Ausgleich  finden  lassen  wird.  Und  wir  hoffen,
in  gemeinsamer  Arbeit  mit  der  dortigen  Regierung,  die  gleichfalls  immer
betont  hat,  daß  eine  gerechte  Reziprozität  die  Basis  aller  handelspolitischen
  Verständigungen  sein  müsse,  zu  einem  beide  Teile  befriedigenden
  Abschluß  zu  gelangen.

Die  zweckmäßigste  Förderung  dürfte  das  Werk  wohl  dadurch  erhalten,
  daß  ein  offener  Meinungsaustausch  zwischen  solchen  Männern
beider  Länder  erfolgt,  welche  auf  dem  Gebiete  der  Zoll=  und  Tariffragen
hervorragend  erfahren  sind.  Eine  freundliche  Aussprache  und  ein