Anhaug.  129

solchem  Eingriff  in  die  Rechtssphäre  der  Einzelstaaten  gegen  deren  Willen
könnte  kein  Reichskanzler  übernehmen.

Die  Erhaltung  unseres  deutschen  Viehbestandes  entspreche  Lebensinteressen
  unsers  Volkes,  nicht  nur  der  Landwirtschaft,  sondern  des  gesamten
  Volkes.  Solange  er  an  verantwortlicher  leitender  Stelle  stehe,
werde  er  niemals  die  Hand  dazu  bieten,  den  deutschen  Viehbestand
durch  Außerachtlassung  notwendiger  Vorsichtsmaßregeln  oder  durch
einseitige  Maßnahmen  zu  gefährden.  Er  sei  zu  sehr  durchdrungen
von  der  Bedeutung  der  Landwirtschaft  für  unser  Volkswohl,  um  nicht
Schädigungen  von  ihr  fernzuhalten.  Das  schließe  aber  keine  einseitige
  Bevorzugung  der  Landwirtschaft  in  sich,  sondern  lasse
sich  vollkommen  vereinigen  mit  der  Wahrnehmung  der  Interessen  aller
Erwerbsstände.

Die  formale  Zuständigkeit  verhindere  nicht  —  dies  sage  er  ganz
besonders  gegenüber  den  Erörterungen  in  einem  Leipziger  Blatt,  das
seine  neuliche  Antwort  an  den  Herrn  Oberbürgermeister  Kirschner  kritisiert
  habe  —,  daß  er  seinerseits  nicht  unterlassen  würde,  in  gemeinsame
Erwägungen  mit  den  Bundesregierungen  darüber  zu  treten,  ob
Erleichterungen  an  den  Grenzen  eintreten  könnten,  wenn  er  die  Überzeugung
  gewonnen  hätte,  daß  solche  Erleichterungen  möglich  und  zweckmäßig
  wären.  Zu  dieser  Uberzeugung  fehlten  aber  vorläufig  die  Voraussetzungen.


Wenn  Maßregeln  zur  Beseitigung  von  Ubelständen  getroffen  werden
sollen,  so  müsse  man  zunächst  klar  sehen  über  die  Gründe  der  lbelstände.
Zuzugeben  sei  eine  zum  Teil  erhebliche  Steigerung  der  Viehpreise,  insbesondere
  bei  den  Schweinen.  Es  frage  sich  aber,  ob  diese  Steigerung
auf  einen  Viehmangel  im  Auslande  oder  auf  andere  Ursachen  zurückzuführen
  sei.  Ob  ein  Viehmangel  vorliege,  könne  nicht  durch  die  Statistik
einzelner  Märkte  in  den  großen  Städten,  nicht  durch  Preßartikel  oder
Reden  in  Versammlungen,  sondern  nur  durch  eingehende  Ermittlungen
im  Lande  festgestellt  werden.  Es  frage  sich  ferner,  ob  die  Preise  an
den  Marktorten  im  Verhältnis  stehen  zu  den  Stallpreisen,  die  Großhandelspreise
  zu  den  Detailpreisen,  oder  ob  ein  ungerechtfertigter  Aufschlag
  vom  Zwischenhandel  erhoben  werde.  Sollten  Fleischmangel  und
zu  hohe  Fleischpreise.  festgestellt  werden,  so  frage  es  sich  weiter,  ob  die
Offnung  der  Grenzen  ein  taugliches  Mittel  sei,  und  ob  sie  sich  ohne
Gefahr  der  Seucheneinschleppung  durchführen  lasse.  Sei  letzteres
nicht  der  Fall,  so  müsse  man  von  dieser  Maßregel  Abstand  nehmen,
denn  ein  Seuchenausbruch  im  Inlande  würde  nicht  nur  die  Landwirt-