Anhang.  449

1.  der  den  Verhandlungen  der  Landesversammlung  entnommenen  Resolution,
2.  des  Schreibens  vom  heutigen  Tage,  mit  welchem  die  Resolution  dem  Herrn
Reichskanzler  unterbreitet  worden,
zu  geneigter  Kenntnisnahme  ganz  ergebenst  zu  übersenden.
Braunschweig,  den  25.  September  1906.
Herzoglich  Braunschw.-Lüneb.  Staatsministerium.
(gez.)  von  Otto.

Die  Antwort  des  preußischen  Ministers  des  Auswärtigen  auf  dieses
Schreiben  lautete  (L:

Homburg  v.  d.  H.,  den  3.  Oktober  1906.

An

Herzoglich  Braunschw.  Lüneb.  Staatsministerium,
Braunschweig.

Dem  Herzoglich  Brannschweigisch-Lüneburgischen  Staatsministermm
beehre  ich  mich  auf  das  an  das  Königliche  Ministerium  der  auswärtigen
Angelegenheiten  gerichtete  Schreiben  vom  25.  v.  Mts.  mitzuteilen,  daß
die  in  dem  Bundesratsbeschluß  vom  2.  Juli  1885  aufgeführten  Gründe,
aus  denen  damals  die  Regierung  des  Herzogs  von  Cumberland  für
nicht  vereinbar  erklärt  worden  ist  mit  den  Grundprinzipien  der  Bündnisverträge
  und  der  Reichsverfassung,  nach  der  Uberzeugung  der  .Königlichen
  Staatsregierung  noch  heute  Geltung  haben.  In  dem  durch
den  früheren  Beschluß  gekennzeichneten  Verhältnis  des  Herzogs  zu
Preußen  ist  eine  entscheidende  Anderung  nicht  eingetreten.
Auch  bestehen  noch  immer,  und  zwar  unter  mindestens  stillschweigender
  Duldung  des  Herzogs,  welfische  Bestrebungen,  die  sich
in  ihrem  Endziel  auf  die  preußische  Provinz  Hannover  erstrecken.
Es  kann  Preußen  nicht  zugemutet  werden,  daß  es  in  dem
benachbarten  Bundesstaat  eine  welfische  Regierung  dulde,
durch  die  der  preußische,  unter  dem  Schutze  der  Reichsverfassung
stehende  Besitzstand  gefährdet  werden  würde.

Die  Königliche  Staatsregierung  würde  hiernach  einem  etwaigen
Antrag  auf  Aufhebung  oder  Abänderung  des  Bundesratsbeschlusses
vom  2.  Juli  1885  ihre  Zustimmung  versagen  müssen.  Sie  glaubt
auch  zurzeit  nicht  in  der  Lage  zu  sein,  ihrerseits  Schritte  zu  unternehmen,
  um  eine  Anderung  des  in  dem  Bundesratsbeschluß  gekennzeichneten
  Verhältnisses  des  Herzogs  zu  Preußen  herbeizuführen.

Der  Königlich  Preußische  Minister  der  answärtigen
Angelegenheiten.
(gez.)  von  Bülow.

Penzler,  Fürst  Bülows  Reden  r2c.  II.  29