450  Anhang.

Der  Herzog  von  Cumberland  schrieb  an  den  Reichskanzler:

Euerer  Durchlaucht  beehre  ich  mich  Abschrift  des  Schreibens,  welches  ich
an  des  Deutschen  Kaisers  und  Königs  von  Preußen  Majestät  wegen  der  Übernahme
  der  Regierung  des  Herzogtums  Braunschweig  gerichtet  habe,  zur  geneigten
Keuntnis  hierüber  zu  übersenden  und  Enere  Durchlaucht  als  Vorsitzenden  des
Bundesrates  zu  bitten,  von  dem  Inhalte  des  Schreibens  dem  Bundesrate  Mitteilung
  machen  zu  wollen,  sobald  Euere  Durchlaucht  dies  für  angezeigt  halten.
Indem  ich  die  freundliche  Bitte  ausspreche,  daß  Euere  Durchlaucht  der  Verwirklichung
  meines  in  dem  Handschreiben  Seiner  Majestät  unterbreiteten  Vorschlages
geneigte  Unterstützung  angedeihen  lassen  wollen,  verbleibe  ich

mit  vollkommener  Hochachtung  Euerer  Durchlaucht  ergebenster

(gez.)  Erust  Angust.
Gmunden,  den  2.  Oktober.

Die  Antwort  des  Reichskanzlers  an  den  Herzog  von  Cumberland
lautete  (Ll):
Homburg  v.  d.  Höhe,  den  7.  Oktober  1906.
Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Prinzen  Ernst  August
von  Großbritannien  und  Irland,  Herzog  von  Cumberland.
Eurer  Königlichen  Hoheit  beehre  ich  mich  mit  untertänigstem  Dank
den  Empfang  des  gnädigen  Schreibens  vom  2.  dieses  Monats  zu  bestätigen,
  mit  welchem  Eure  Königliche  Hoheit  mir  eine  Abschrift  des
von  Ihnen  an  Seine  Majestät  den  Kaiser  und  König  wegen  der  Regierung
  im  Herzogtum  Braunschweig  gerichteten  Schreibens  zur  Kenntnis
übersandt  haben.  Was  Eurer  Königlichen  Hoheit  Wunsch  nach  Mitteilung
  dieses  Schreibens  an  den  Bundesrat  betrifft,  so  muß  ich  mir
die  Entschließung  darüber  vorbehalten.  Dagegen  sehe  ich  mich  zu  meinem
Bedauern  außerstande,  die  gewünschte  Unterstützung  des  von  Eurer
Königlichen  Hoheit  Seiner  Majestät  dem  Kaiser  unterbreiteten  Vorschlages
  zuzusagen.  Die  Gesichtspunkte,  nach  welchen  ich  als  Reichskanzler,
  wie  als  preußischer  Minister  des  Auswärtigen  pflichtmäßig  die
braunschweigische  Frage  zu  behandeln  habe,  sind  in  zwei  in  dieser
Eigenschaft  von  mir  mit  Genehmigung  Seiner  Majestät  des  Kaisers
an  die  herzoglich  braunschweigische  Regierung  gerichteten,  inzwischen  der
Offentlichkeit  übergebenen  Schreiben  dargelegt.  Von  dem  in  diesen
Schreiben  angenommenen  Standpunkte  aus  glaube  ich  in  Euerer  Königlichen
  Hoheit  Vorschlag  eine  für  das  Reichsinteresse  annehmbare  Lösung
nicht  erblicken  zu  können.  Mit  dem  Ausdrucke  der  ehrerbietigsten  Gesinnung
  verharre
als  Enerer  Königlichen  Hoheit  untertänigster
(gez.)  Fürst  von  Bülow,  Reichskanzler.