Februar  1907.  7

Wo  ist  denn  in  der  letzten  Zeit  das  persönliche  Regiment  in  die  Erscheinung
getreten?  Weder  in  der  braunschweigischen  Frage  1),  noch  bei  irgendeinem
anderen  Anlaß,  noch  insbesondere  bei  der  Auflösung  des  Reichstags.  Die
Auflösung  des  Reichstags  war  die  durchaus  konstitutionelle  Ausübung  eines
in  der  Verfassung  festgelegten  Rechts  und  in  keiner  Weise  ein  Vorstoß  gegen
die  Stellung  des  Reichstags.

(Sehr  richtig!)

Von  einer  Bedrohung  der  Reichsverfassung  durch  das  persönliche  Regiment
ist  überhaupt  nie  die  Rede  gewesen:  eine  solche  liegt  ganz  außerhalb  des
Berciches  der  Wahrscheinlichkeit  und  selbst  der  Möglichkeit.  Wohl  aber  sind
unsere  verfassungsmäßigen  Einrichtungen,  die  von  den  verbündeten  Regierungen
  gewissenhaft  beobachtet  und  treu  gewahrt  werden,  bedroht  durch
die  Partei,  die  da  auf  den  Bänken  der  äußersten  Linken  sitzt,  und  die  ihre
letzten  Ziele  ja  gar  nicht  anders  erreichen  kann  als  durch  einen  Verfassungsbruch:
  und  an  die  Seite  dieser  Partei  hatte  sich  die  Zentrumspartei  gestellt.
Alle  Behauptungen  über  Eingriffe  oder  Ubergriffe  der  Krone  bei  der  Auflösung
  des  Reichstags  oder  während  der  Wahlbewegung  sind  ohne  Ausnahme
müßige  und  frivole  Erfindungen.  Die  Kronc  hat  lediglich  ihre  Zustimmung
gegeben  zu  einem  Beschluß  der  verbündeten  Regierungen:  das  war  ihr  gutes
Recht.  Es  handelte  sich  auch  gar  nicht  darum,  wer  im  letzten  Ende  zu  entscheiden
  hat:  der  Kaiser  oder  der  Reichstag.  Das  ist  eine  törichte  Antithese.
Der  Reichstag  hat  das  Recht,  Vorlagen  der  verbündeten  Regierungen  abzulehnen:
  die  verbündeten  Regierungen  haben  das  Recht,  wenn  sie  dies
im  Interesse  des  Landes  für  notwendig  halten,  mit  Zustimmung  des  Kaisers
den  Reichstag  aufzulösen.  Ich  erkläre  es  ein  für  allemal
für  eine  dreiste  Uunwahrheit,  wenn  man  der  Regierung,
  wenn  man  mir  verfassungswidrige  Handlungen
  oder  Absichten  oder  Gesinnungen  imputiert.
  Ich  habe  das  Wahlgeheimnis  durch  ein  besonderes  Gesetz  geschützt

(Zuruf  links),

ich  habe  Diäten  eingeführt,  ich  habe  wiederholt  erklärt  und  erklären  lassen,
daß  ich  unverrückt  auf  dem  Boden  der  Verfassung  stünde.  Ich  habe  das
Budgetrecht  des  Reichstags  nicht  verletzt,  sondern  gewahrt,  nicht  bedroht,
sondern  gehütet.  Ich  verbitte  mir  solche  wahrheitswidrigen  Insinuationen.
Es  handelte  sich  bei  diesem  Wahlkampfe  nicht  um  Absolutismus,  Despotis-1)

  S.  dazu  den  II,  445  ff.  veröffentlichten  Briefwechsel.