40  4.  Braunschweigische  Frage.

freiheit,  die  wir  für  uns  selbst  in  Anspruch  nehmen!  Und  bleiben  wir  uns
vor  allem  bewußt,  daß  wir  Schwierigkeiten  um  so  eher  und  sicherer  über—
winden  werden,  je  mehr  wir  eine  ruhige,  stetige,  sachliche
  auswärtige  Politik  treiben,  und  je  mehr  wir  uns
entschlossen  zeigen,  unseren  Frieden,  unsere  Ehre,  unsere  Weltstellnng
durch  Sammlung  aller  Kräfte  im  Innern  zu  wahren  und,  wenn  es  nottut,
einmütig  zu  verteidigen!
(Lebhafter  Beifall  auf  allen  Seiten.)

4.  Braunschweigische  Frage.  —  Bekämpfung  der  Sozialdemokratie.

Sitzung  des  Reichstags  vom  1.  Mai  1907.

In  der  Sitzung  tags  darauf,  am  1.  Mai  1907,  antwortete  Fürst  Bülow  auf  eine
die  braunschweigische  Frage  in  den  Vordergrund  stellende  und  auch  persönliche  Angriffe
nicht  verschmähende  Rede  des  Abg.  Götz  v.  Olenhusen.

Reichskanzler  Fürst  von  Büldow:

Meine  Herren,  seitdem  ich  an  dieser  Stelle  stehe,  habe  ich  mich  gegenüber
allen  Parteien  und,  ich  darf  wohl  sagen,  auch  gegenüber  allen  Mitgliedern
dieses  hohen  Hauses  stets  eines  rein  sachlichen  Tones  befleißigt.

(Sehr  richtig!  Bravol)
Ich  möchte,  soviel  an  mir  liegt,  auch  ferner  dazu  beitragen,  daß  unsere
Debatten  sich  auszeichnen  durch  Sachlichkeit  und  Würde,  und  deshalb
werde  ich  auf  die  persönlichen  Angriffe  des  Herrn  Vorredners  nicht  in  dem
Tone  antworten,  den  er  mir  gegenüber  angeschlagen  hat.
(Sehr  richtig!  rechts.  Bravo!  bei  den  Nationalliberalen.)

Sachlich  habe  ich  über  die  braunschweigische  Frage,  die  der  Kern  seiner
Ausführungen  war,  das  Nachstehende  zu  sagen.  In  der  Behandlung  dieser
Frage  habe  ich  mich  streng  auf  die  Wahrung  der  Reichsinteressen  beschränkt.
Maßgebend  für  meine  Haltung  in  dieser  Frage  konnte  nur  der  Bundesratsbeschluß
  vom  2.  Juli  1885  1)  sein.  Eine  Aufhebung  dieses  Beschlusses

1)  S.  dazu  und  zum  Folgenden  den  Schriftwechsel  zwischen  dem  Fürsten  Bülow  und
dem  braunschweigischen  Staatsministerium.  bzw.  dem  Herzog  von  Cumberland,  II,  S.
445—450.  Am  28.  Februar  1907  hatte  der  Bundesrat  beschlossen,  daß,  solange  der  Herzog
von  Cumberland  oder  ein  Mitglied  seines  Hauses  Ansprüche  auf  Gebietsteile  Preußens