Mai  1907.  41

herbeizuführen,  hätte  ich  nur  dann  unternehmen  können,  wenn  ich  zu  der
Uberzeugung  gelangt  wärec,  daß  die  tatsächlichen  Grundlagen  dieses  Beschlusses
  in  Wegfall  gekommen  wären.
(Sehr  richtig!  rechts.)

Diese  Uberzeugung  habe  ich  bis  heute  nicht  gewonnen,  und  der  neue  Bundesratsbeschluß
  vom  28.  Februar  d.  J.  hat  mir  darin  recht  gegeben.  Wenn
die  braunschweigische  Regierung  oder  eine  andere  Bundesregierung  anderer
Ansicht  war,  so  blieb  es  ihr  unbenommen,  durch  ihre  Bundesratsbevollmächtigten
  dem  Bundesrat  einen  solchen  Antrag  zu  unterbreiten,  wie  das
inzwischen  ja  auch  die  braunschweigische  Regierung  getan  hat,  ohne  von
meiner  Seite  oder  von  Preußen  irgendwie  gehindert  zu  werden.  Ich  bin
im  Bundesrat  nur  Organ  des  Reichs  in  seiner  Gesamtheit  und  dabei  stimmführender
  Vertreter  Preußens,  ich  bin  nicht  Organ  für  die  Vertretung
der  Einzelinteressen  der  verschiedenen  Bundesregierungen  und  Bundesstaaten.
  Für  diese  Interessen  sind  die  Bundesratsvertreter  die  gegebenen
Organe.  Das  waren  die  Gründe,  die  mich  bewogen  haben  und  bestimmen
mußten,  das  durch  die  braunschweigische  Regierung  an  mich  gebrachte
Ersuchen  des  braunschweigischen  Landtags,  meine  Vermittlung  cintreten
zu  lassen  zum  Zwecke  der  Aufhebung  jenes  Bundesratsbeschlusses  vom
2.  Juli  1885,  abzulehnen.  Ich  habe  diese  Vermittlung  nicht  deshalb  abgelehnt,
  weil  die  Regierungsübernahme  Seiner  Königlichen  Hoheit  des
Herzogs  von  Cumberland  überhaupt  unmöglich  wärc,  sondern  weil  jener
Bundesratsbeschluß,  an  den  ich,  solange  er  bestand,  als  Reichskanzler  gebunden
  war,  mich  verhinderte,  diese  Regierungsübernahme  überhaupt
in  Betracht  zu  zichen.  Man  hat  mir  damals  im  braunschweigischen  Landtag
vorgeworfen,  daß  der  Ton  meines  Schreibens  ein  zu  kühler  gewesen  wäre.
Ich  benütze  gern  diese  Gelegenheit,  um  zu  erklären,  daß  mir  nichts  ferner
gelegen  hat,  als  die  Gefühle  des  braunschweigischen  Landtags  oder  der
braunschweigischen  Bevölkerung  irgendwie  verletzen  zu  wollen.  Es  ist
nicht  meine  Art,  ohne  Not  fremde  Gefühle  zu  verletzen  und  namentlich
nicht  die  eines  so  tüchtigen  Volksstammes,  wie  es  der  braunschweigische
ist.  Es  ist  aber  in  solchen  Staatsschreiben  nicht  üblich  und  im  Interesse
der  Klarheit  auch  nicht  wünschenswert,  wärmere  Töne  anzuschlagen  oder
Floskeln  und  Phrasen  einzufügen:  deshalb  war  die  Fassung  meines  da-*



erhebe,  auch  die  Regierung  eines  anderen  Mitgliedes  des  Hauses  Braunschweig-Lüneburg  in
Braunschweig  nicht  mit  den  Bündnisverträgen  und  der  Reichsverfassung  vereinbar  sei,
selbst  wenn  dieses  Mitglied  gleichzeitig  mit  dem  Verzicht  der  übrigen  Mitglieder  des  Hauses
auf  Braunschweig  seinerseits  für  sich  und  seine  Deszendenz  allen  Ansprüchen  auf  Hannover
entsagt.