Mai  1907.  43

In  unserer  schwierigen  Weltlage,  über  die  ich  mich  gestern  ausgesprochen

habe,  müssen  wir  um  so  mehr  alles  vermeiden,  was  den  imneren  Zusammen—

hang  des  Reichs  und  die  Kohäsion  seiner  einzelnen  Bestandteile,  seiner

regierenden  Fürsten  und  seiner  verschiedenen  Territorien  lockern  könnte.
(Lebhafte  Zustimmung  rechts  und  links.)

Deutschland  hat  in  der  Vergangenheit  unter  innerem  Zwist,  unter  Zwiespalt
  seiner  Fürsten  und  Stämme  zu  sehr  gelitten,  als  daß  wir  nicht  darauf
Bedacht  nehmen  müßten,  alles  fernzuhalten,  was  zu  einer  Wiederholung
solcher  Erscheinungen  führen  könnte.

(Lebhafte  Zustimmung  rechts  und  links.)

Ein  regierender  Fürst  darf  im  neuen  Reich  nur
sein,  wer  gewillt  ist,  mit  vollem  Herzen  und  ohne
jeden  Hintergedanken  sich  in  den  Bau  des  Reichs
cinzufügen,  wie  es  nun  einmal  geworden  ist,  und
an  seinem  Teile  ein  friedlicher  Mehrer  des  Reichs
zu  sein.

(Sehr  gut!)

Und  noch  eins  will  ich  sagen:  jener  Bundesratsbeschluß  vom  28.  Februar
d.  J.  sichert  nur  die  nationalen  Interessen  des  Reichs;  darüber  hinaus  greift
er  in  keiner  Weise  in  das  Selbstbestimmungsrecht  des  Landes  Braunschweig
ein.  Sache  des  Landes  Braunschweig  ist  es  nunmehr,  durch  Wahl  eines
neuen  Regenten  nach  Maßgabe  seiner  Laudesgesetze  für  die  Fortführung
seiner  Regierungsgeschäfte  Sorge  zu  tragen.  Braunschweig  kann  im
Rahmen  jenes  Bundesratsbeschlusses  jeden  zum  Regenten  wählen,  der
ihm  genehm  ist;  das  Reich  und  nicht  minder  Preußen  werden  sich  auch  in
Zukunft  in  dieser  Beziehung  jeder  Beeinflussung  enthalten.  Wir  beschränken
uns  darauf,  zu  wünschen,  daß  dem  neuen  Regenten,  wer  immer  er  sei,
eine  gesegnete  Regierung  beschieden  sein  möge  im  Interesse  Braunschweigs
und  zum  Wohle  des  Reichs.

(Lebhaftes  Bravo  rechts  und  links.)  1)

1)  Am  28.  Mai  1907  wurde  der  Herzog  Johann  Albrecht  zu  Meckleuburg  zum  Regenten
  von  Braunschweig  gewählt.  Auf  die  Anzeige  davon  durch  den  Staatsminister
Dr  v.  Otto  antwortete  Fürst  Bülow:  „Eurer  Exzellenz  danke  ich  verbindlichst  für  die
telegraphische  Mitteilung  von  der  einstimmig  erfolgten  Wahl  Seiner  Hoheit  des  Herzogs
Johann  Albrecht  zu  Mecklenburg  zum  Regenten  des  Herzogtums  Braunschweig.  Ich
wünsche  und  vertraue,  daß  diese  Wahl  dem  Reiche  zum  Nutzen  und  dem  Lande  Braunschweig
  zum  Segen  gedeihen  möge.  Bülow“.