54  5.  Polenfrage  und  Enteignungsgesetz.

ich  sie  in  einem  kürzlich  erschienenen  Buch  über  das  polnische  Gemeinwesen
im  Preußischen  Staate  finde!),  nur  zutreffend  erscheint.  Ich  habe  in  diesem
Hohen  Hause  schon  im  Jahre  1902  darauf  hingewiesen,  wie  klar  das  Polentum
erkannt  hat,  daß  der  Grundbesitz  schließlich  darüber  entscheidet,  ob  unsere
Ostprovinzen  deutsch  oder  polnisch  sein  werden.  Es  führt  den  Kampf  um
den  Boden  daher  mit  einer  außerordentlichen  Energie.  Eine  Organisation
des  Kreditwesens  auf  nationaler  Grundlage,  die  ihresgleichen  sucht,  eine
geschickte  Kombination  von  genossenschaftlichen  Sparkassen  und  Parzellierungsbanken,
  die  den  letzteren  in  großem  Umfange  die  Spareinlagen  der
polnischen  Industricarbeiter  und  Sachsengänger  dienstbar  macht,  die  Hypothekendarlehen
  der  Landschaft  und  der  deutschen  Hypothekenbanken,  Darlehen,
  die  nach  Hunderten  von  Millionen  zählen,  die  durch  den  wirtschaftlichen
  Aufschwung  der  Ansiedlungsprovinzen  und  die  steigenden  Güterpreise
wesentlich  erleichterte  Geldbeschaffung  für  zweite  Hypotheken,  vor  allen
Dingen  der  gesunde  Landhunger  der  polnischen  Bevölkerung  haben  es
den  Polen  ermöglicht,  mit  der  Ansiedlungskommission  erfolgreich  in  Wettbewerb
  zu  treten.  Sie  haben  den  Verlust  an  Land,  den  die  Tätigkeit  der
Ansiedlungskommission  ihnen  zunächst  brachte,  nicht  nur  auszugleichen,
sondern  in  einen  Gewinn  umzuwandeln  verstanden.  Die  Besitzwechselstatistik
  ergibt,  daß  von  1896  bis  einschließlich  1906,  also  in  elf  Jahren,  in
Westpreußen  und  Posen  75  437  ha  mehr  aus  deutscher  Hand  in  die  polnische
  übergegangen  sind  als  umgekehrt,  und  wenn  man  dazu  noch  die  polnischen
  Ankäufe  in  Ostpreußen,  Pommern  und  Schlesien  nimmt,  so  stellt.
sich  der  Gesamtverlust  auf  annähernd  100  000  ha.

(Hört,  hört!)

Wer  den  Verhältnissen  fernersteht,  wird  sich  verwundert  fragen,
wie  dies  Ergebnis  möglich  ist  gegenüber  den  gewaltigen  Staatemitteln,
die  von  der  Ansiedlungskommission  und  dem  Domänenfiskus  für  Ankäufe
aufgewendet  worden  sind,  und  mit  denen  sie  ein  Arcal  von  zirka  450  000  ha
für  den  Staat  erworben  haben.  Die  Erklärung  liegt  darin,  daß  die  polnischen
  Güterspekulanten  und  Parzellierungsinstitute  in  der  Lage  sind,  fast
jedes  von  ihnen  erworbene  Gut  vorteilhaft  zu  verwerten.  Denn  der  kleine
polnische  Mann,  der  fast  ausnahmslos  danach  strebt,  mit  seinen  Ersparnissen
  in  der  Heimat  ein  Stück  Land  zu  erwerben,  scheut  sich  vor  harten
Zahlungsbediungungen  nicht  und  trägt  die  Restkaufgelder  in  der  Regel

1)  L.  Bernhard,  Das  polnische  Gemeinwesen  im  Preußischen  Staate.  Leipzig
1907.