November  1907.  55

in  kurzer  Frist  ab.  So  ist  es  den  Parzellierungsunternehmern  möglich,
ihr  Betriebskapital  schnell  und  meist  mit  Gewinn  umzusetzen.  Darin  hat
auch  die  Ansiedlungsnovelle  von  1904  eine  durchgreisende  Anderung  nicht
eintreten  lassen,  da  sie  nach  der  Judikatur  des  Oberverwaltungsgerichts
nur  die  Errichtung  neuer  Wohnplätze  von  einer  Genehmigung  abhängig
macht,  nicht  aber  die  Aufteilung  von  Gütern  unter  Verwendung  der  vorhandenen
  Insthäuser.  Ebensowenig  wird  die  Veräußerung  von  Parzellen
an  benachbarte  Kleinbesitzer  von  dem  Gesetz  getroffen.  Die  sich  stetig
stcigernde  Nachfrage  polnischer  Arbeiter  und  Kleinbauern  nach  Grundstücken,
  die  natürlich  zum  großen  Teile  aus  deutschen  Erwerbungen  gedeckt
wird,  spielt  in  dem  Kampfe  um  den  Boden  eine  viel  bedeutendere  Rolle
als  der  Ubergang  einzelner  deutscher  Rittergüter  in  die  Hände  polnischer
Großgrundbesitzer.

Auf  der  anderen  Seite  steht  nun  die  Königliche  Ausiedlungskommission,
  die  zur  Deckung  ihres  Landbedarfs
jährlich  30  000  ha  braucht  und,  auf  den  freihändigen  Kauf  beschränkt,
in  allen  Teilen  der  Provinzen  Westpreußen  und  Posen  als  Käuferin  auftreten
  muß.  Aus  polnischer  Hand  kann  sie  fast  nichts  mehr  erwerben,  da
die  großpolnische  Agitation  jeden  Volksgenossen  ächtet,  der  ein  Grundstück
an  Deutsche  verkauft.  Die  Erwerbung  poluischer  Grundstücke  hat  in  den
letzten  Jahren  nur  noch  7  bis  10%  des  Gesamtankaufs  betragen.  So  ist
die  Ansiedlungskommission  fast  allein  auf  den  deutschen  Großgrundbesitz
angewiesen,  und  da  dieser  von  den  Polen  für  die  Zwecke  ihrer  Kolonisation
ebenso  begehrt  wird,  hat  sich  ein  Konkurrenzkampf  entwickelt,  der,  von  einer
gewissenlosen  Spekulation  in  geschickter  Weise  ausgenutzt,  die  Preise  der
Güter  sprunghaft  in  die  Höhe  treibt.  Ich  will  hier  nicht  auf  alle  die  unsauberen
  Kniffe  eingehen,  mit  denen  leider  auch  von  einzelnen  deutschen
Grundbesitzern  versucht  wird,  die  Ansiedlungskommission  zu  sogenannten
Interventions=  oder  Rettungskäufen  zu  veranlassen,  denen  sie  auch  vielfach
gar  nicht  ausweichen  kann.  Ich  könnte  traurige  Beispiele  dafür  anführen,
möchte  aber  nicht  mißverstanden  werden.  Daß  ich  eine  hohe  Meinung
von  dem  Werte  des  deutschen  Großgrundbesitzerstandes  für  den  Staat
hege,  habe  ich  bereits  ausgesprochen.  Ich  weiß  die  hohen  Verdienste,  die
er  sich  besonders  um  Westpreußen  und  Posen  in  kultureller  und  nationaler
Hinsicht  erworben  hat,  voll  zu  würdigen.  Ich  erkläre  ganz  offen,  daß  ich
keine  Möglichkeit  sehe,  das  Deutschtum  in  diesen  Landesteilen  zu  halten
oder  auch  nur  die  Selbstverwaltung  durchzuführen  ohne  die  Hilfe  des
deutschen  Großgrundbesitzes.

(Sohr  richtig!)