68  6.  Prozeß  Moltke-Harden.  —  Kamarilla.

findet  sich  aber  in  einer  anderen  Lage.  Ein  verantwortlicher  Minister  kann
so  schwerwiegende  Anschuldigungen  nur  erheben,  wenn  er  auch  in  der  Lage
ist,  für  solche  Beschuldigungen  gleichzeitig  Beweise  vorzulegen.

(Sehr  richtigl!)
Was  wird  in  unserer  Zeit  nicht  alles  geklatscht  und  gelogen!
(Sehr  richtig!)
Bin  ich  nicht  selbst  der  Gegenstand  unwürdiger  Verdächtigungen,  sinnloser
Verleumdungen  gewesent)?
(Lebhafte  Rufe:  Sehr  wahr!)

Auf  bloße  Beschuldigungen  hin  konnte  der  Reichskanzler  nicht  einschreiten!
Als  mir  Seine  Majestät  der  Kaiser  zum  erstenmal  von  dieser  Angelegenheit
gesprochen  hat,  habe  ich  Seiner  Majestät  gesagt,  er  dürfe  jetzt  weder  rechts
noch  links  sehen,  sondern  müsse  nur  daran  denken,  den  Schild  des  eigenen
Hauses  und  den  Schild  der  Armee  rein  zu  halten.  Das  war  Seiner  Majestät
aus  der  Scele  gesprochen.

(Lebhaftes  Bravo.)

Meine  Herren,  ich  komme  nun  zu  dem  Thema  „Kamarilla“.  Da  möchte
ich  mich  zunächst  gegen  den  Versuch  des  Herrn  Abgeordneten  Spahn  wenden,
mir  einc  in  der  „Norddeutschen  Allgemeinen  Zeitung“  erschienene  Notiz  in
dem  Sinne  anzuhängen,  als  ob  durch  dieses  Entrefilet  das  Thema  „Kamarilla“
  erst  allgemeine  Beachtung  gefunden  hätte.  Was  habe  ich  denn  vor
fast  einem  Jahre  an  dieser  Stelle  gesagt:)?  Ich  sagte:  Kamarilla  ist  kein
deutsches  Wort,  Kamarilla  ist  eine  fremde  Giftpflanze,  und  man  hat  nie  versucht,
  diese  Giftpflanze  in  Deutschland  einzupflanzen  ohne  großen  Schaden
für  die  Fürsten  und  großen  Schaden  für  das  Volk.  Zwei  Negationen  ergeben
eine  Bejahung;  es  ist  mir  niemals  eingefallen,  das  Vorhandensein  von
Kamarillen  an  deutschen  Fürstenhöfen  in  der  Vergangenheit  in  Abrede  zu
stellen.  Aber  gerade  dies,  die  Leugnung  der  geschichtlichen  Existenz  einer
Kamarilla  in  Deutschland,  wurde  mir  ein  halbes  Jahr  später  in  den  Mund
gelegt.  Ein  Leipziger  Blatt,  die  „Leipziger  Neuesten  Nachrichten“,  zitierten
wiederholt  meine  damalige  Außerung  unter  Anführung  nur  der  einen  Negation
  und  unter  Weglassung  der  anderen,  so  daß  ich  ungefähr  das  Gegenteil
von  dem  gesagt  haben  sollte,  was  ich  in  Wirklichkeit  gesagt  hatte.  Bei  der

1)  Am  6.  November  war  der  Schriftsteller  Adolf  Brand,  der  den  Fürsten  Vergehungen
  gegen  §  175  des  Strafgesetzbuches  beschuldigt  hatte,  zu  1½  Jahren  Gefängnis
verurteilt  worden.

2)  Rede  vom  14.  November  1906.  II,  313.