November  1907.  89

des  gebildeten  Bürgertums  auf  meiner  Seite  habe.  Nicht  erst  eine  Reihe  von
Prozessen,  die  mit  ihren  Begleiterscheinungen  unliebsames  Aufsehen  erregt
haben,  haben  mir  die  Uberzeugung  verschafft,  daß  in  unserer  Rechtspflege
und  in  den  Formen,  in  denen  sie  sich  bewegt,  vieles  verbesserungsfähig  und
vieles  verbesserungsbedürftig  ist.
(Sehr  richtig!  auf  allen  Seiten  des  Hauses.)
Schon  vorher  hatte  mir  die  Lektüre  der  Rubrik  „Gerichtshalle“  in  den  Zeitungen
  zu  denken  gegeben.  Ich  fand  da  Verurteilungen,  die  ich  zu  hart  fand:
es  waren  Eigentumsvergehen  armer  Leute
(sehr  richtig!  rechts  und  links),
namentlich  solche  aus  Not  begangen.
(Sehr  richtig!)
Mir  ist  ein  Fall  im  Gedächtnis,  wo  ein  in  einem  Berliner  Vorort  wohnender
Arzt  in  bitterster  Not  ein  paar  Scheit  Holz  von  einem  Bauplatz  entwendet
hatte,  um  sein  Zimmer  zu  heizen.  Der  Unglückliche  wurde,  wenn  mich  mein
Gedächtuis  nicht  täuscht,  in  erster  Instanz  zu  einer  Woche  Gefängnis  verurteilt;
  erst  die  zweite  Instanz  gab  eine  dem  Rechtsgefühl  entsprechende
Entscheidung.

Ich  fand  aber  auch  Fälle,  wo  ich  ein  weit  streugerer  Richter  gewesen

wäre.  Das  waren  Roheits=  und  Sittlichkeitsverbrechen
(lebhafte  allseitige  Zustimmung),

Kinder=  und  Fraueumißhandlungen

(bravo!  rechts  und  links),
Tierquälereien

(erneute  Zustimmung),
Mißbrauch  der  Gewalt  über  abhängige  Personen
(sehr  richtig!!),

Erpressungen  und  sonstige  Frevel  aus  niedrigsten  Motiven  wie  Habsucht,
Rachsucht  oder  gemeiner  Bosheit.

In  Ubereinstimmung  mit  dem  Volksgefühl  betrachte  ich  es  auch  als  im
hohen  Grade  verderblich  und  anstößig,  im  wahren  Sinne  unsittlich,  wenn  im
Gerichtssaale  ohne  zwingende  Not  Fragen  vorgelegt  werden,  die  in  das
Privatleben,  in  das  Seelenleben  des  Angeklagten  oder  Zeugen  eingreifen

(allseitige  lebhafte  Zustimmung),