Januar  1908.  105

damit  dem  völligen  Verlust  preiszugeben.  Ich  erwähne  diese  Eventualität
auch  nur,  um  zu  zeigen,  daß  unsere  Ostmarkenpolitik  an  einem  Wendepunkte
angelangt  ist.  Wir  haben  uns  zu  entscheiden,  ob  der  preußische  Staat  in
seinen  östlichen  Provinzen  noch  weiter  ein  Wort  mitsprechen,  oder  ob  er
die  Dinge  laufen  lassen  will.  Wenn  wir  das  letztere  nicht  wollen,  müssen  wir
die  Methode  des  Landerwerbs  der  Ansiedlungskommission  revidieren.

Meine  Herren,  Sie  wissen  aus  meinen  früheren  Ausführungen,  daß
auch  mir  der  Entschluß,  die  Enteignung  zu  fordern,  nicht  leicht  geworden  ist,
Sic  wissen,  daß  wir  lange  und  sorgsam  nach  anderen  Mitteln  geforscht  und
gesucht  haben,  daß  wir  an  ein  gesetzliches  Einspruchsrecht,  an  ein  Vorkaufsrecht,
  daß  wir  an  eine  Beschränkung  der  Enteignung  auf  den  Besitzwechsel
gedacht  haben.  Aber  alle  diese  Mittel  führen  nicht  zum  Ziel.  Wir  haben  sie
alle  geprüft  und  zu  leicht  befunden.  Wir  haben  uns  der  dira  necessitas  gehorchend
  zu  dem  Entschlusse  durchringen  müssen,  eine  so  weitgehende  Befugnis
  von  diesem  Hohen  Hause  zu  verlangen.

Meine  Herren,  ich  weiß,  daß  gerade  in  diesem  Hohen  Hause  gegen  die
Enteignung  schwerwiegende  Bedenken  bestehen,  Bedenken,  denen  nicht
immer  ein  so  maßvoller  Ausdruck  gegeben  wird,  wie  von  meinem  hochverehrten
  Herrn  Vorredner.  Ich  weiß,  daß  man  der  Königlichen  Staatsregierung
  vorwirft,  sic  greife  zu  Maßnahmen  von  barbarischer  Härte,  sie
erkläre  das  Eigentum  für  vogelfrei,  sie  bekenne  sich  zu  sozialistischen  Grundsätzen,
  sic  bereite  eine  allgemeine  Enteignung  des  Großgrundbesitzes  vor.

Meine  Herren,  dem  muß  ich  aufs  entschiedenste  widersprechen.  Wir  alle,
auch  diejenigen,  die  wie  ich  den  sozialdemokratischen  Zukunftsstaat  als  ein
Wolkenkuckucksheim  betrachten,  können  nicht  wissen,  wie  sich  in  einem  zukünftigen
  Zeitalter  die  Eigentums=  und  Besitzverhältnisse  gestalten  werden.
Ich  halte  aber  einen  festen  Schutz  des  Privateigentums  für  die  selbstverständliche
  und  unerläßliche  Voraussetzung  jeder  gesunden  sozialwirtschaftlichen
  und  politischen  Entwicklung.  Darum  bin  ich  auch  überzeugt,  daß  jede
Regierung  und  jede  Volksvertretung  eines  Kulturstaates  sich  auf  dem  Gebiete
  der  zwangsweisen  Eigentumsentziehung  und  Eigentumsbeschränkung
immer  nur  mit  der  äußersten  Vorsicht  bewegen  wird.  Das  gilt  von  einer
konservativen  wie  von  einer  liberalen  Regierung,  von  einer  liberalen  wie  von
einer  konservativen  Volksvertretung.  Und  jedenfalls  werden  eine  Zukunftsregierung
  und  ein  Zukunftsparlament,  die  zum  Schaden  des  Vaterlandes
an  eine  Enteignung  des  Großgrundbesitzes  herangehen  wollen,  sich  nicht
auf  die  gegenwärtige  Vorlage  als  auf  ein  Präzedens  berusen  können.  Ich
glaube  im  Gegenteil,  daß  diese  Vorlage  und  ihre  Begründung  einer  zu  weiten
Auslegung  des  Begriffes  „öffentliches  Wohl“,  wie  ihn  das  Enteignungsgesetz