112  12.  Die  Enteignung  im  Herrenhause.

des  Privatrechts  zu  beurteilen.  Damit  kommt  mon  in  großen  politischen
Existenzfragen  nicht  durch.
(Sehr  richtig!)

Die  erste,  die  oberste  und  vornehmste  Pflicht  des  Staates  ist,  sich  selbst  zu
behaupten.  So  machen  es  alle  anderen  Völker,  und  wenn  wir  es  nicht  ebenso
machen,  so  kommen  wir  unter  die  Räder.

(Sehr  richtig!)

Ich  habe  gestern  gesagt,  ich  wäre  überzeugt,  daß,  wenn  Fürst  Bismarck
noch  unter  den  Lebenden  weilte,  er  sich  uuter  den  Anhängern  dieser  Vorlage
  befinden  würde.  Zur  Begründung  dieser  Behauptung  und  in  Vervollständigung
  dessen,  was  ich  eben  ausgeführt  habe,  möchte  ich  einige  Sätze
aus  einer  Rede  verlesen,  die  in  der  Sitzung  des  prenßischen  Abgcordneten--hauses
  vom  29.  Januar  1886  Fürst  Bismarck  gehalten  hat.  Fürst  Bismarck
sagte  damals:

Dann  sagt  der  Herr  Abgeordnete  weiter  in  bezug  auf  die  Möglichkeit
  der  Expropriation  des  gesamten  polnischen  Adels,  über  die
ich  mich  aussprach:  wo  bleibt  denn  da  die  Rechtssicherheit  in  Deutschland
  und  Preußen?  Die  ist  ja  noch  in  keiner  Weise  beeinträchtigt.
Ja,  wenn  wir  einfach  konfiszieren  wollten,  wie  man  das  in  anderen
Ländern  wohl  tut,  wenn  man  die  Güter  unentgeltlich  einzöge!  Das
ist  ja  viel,  viel  wohlfeiler.  Ich  sehe  nicht  ein,  wie  der  Vorredner
darauf  kommt.  Es  ist  dies  ein  Akt  der  Notwendigkeit,  in  dem  der
preußische  Staat  sich  befindet  dem  polnischen  Adel  gegenüber.  Im
Kriege  geschieht  auch  manches,  wobei  man  die  Gleichheit  vor  dem
Gesetz  vollständig  aus  den  Augen  verliert.  Ein  Staat,  der  um  seine
Existenz  kämpft,  ist  schließlich  im  Kriege  und  im  Frieden  nicht  immer
in  der  Lage,  sich  in  den  gewohnten  Gleisen  zu  halten:  darin,  daß  er
das  nicht  ist,  besteht  gerade  die  Rechtssicherheit.  Wenn  wir  das
anders  auffassen  wollten,  dann  würden  wir  in  die  Lage  kommen,
wic  sie  ein  französischer  Staatsmann  vor  etwa  20  Jahren  mit  den
Worten  schilderte:  e'est  la  Kgalité  qui  nous  tue!  —  Wir  halten  an
dem  Gesetz  fest,  und  wenn  wir  darüber  zugrunde  gehen.  Dieses
„La  légalité  qui  nous  tues  hat  eben  sein
Gegengewichtinudem  NotwehrrechtdesStaates,
sobald  seine  Existenz  gefährdet  ist  und  in
Zweifel  gerät.