März  1908.  115

vor  allem  durch  Stetigkeit.  Dazu  soll  uns  auch  diese  Vorlage  dienen.
Helfen  Sie  uns,  dieses  Ziel  zu  erreichen  durch  Annahme  des  Antrages
Adickes!

(Lebhaftes  Bravo.)

Der  Antrag  Adickes  wurde  darauf  mit  143  gegen  111  Stimmen  angenommen.
Am  3.  März  nahm  das  Abgeordnetenhaus  das  Gesetz  in  der  Fassung  des  Herrenhauses  an.

13.  Interparlamentarische  Uuion.  —  Marokko  und  Mazedonien.  —
Der  kaiserliche  Brief  an  Hord  Tweedmouth.  —  Deutschland  und  England.

Sitzung  des  Reichstags  vom  24.  März  1908.

Bei  der  zweiten  Beratung  des  Reichshaushaltsetats  für  1908  ergriff  Fürst  Bülow
am  24.  März  1908  das  Wort:

Meine  Herren,  der  Herr  Vorredner,  der  Herr  Abgeordnete  Eickhoff,
hat  die  Konferenz  der  Union  internationale  parlementaire  zur  Sprache
gebracht,  die  sich  im  September  dieses  Jahres  in  Berlin  vereinigen  soll  1).
In  Würdigung  der  friedlichen  und  humanen  Ziele  der  Union  internationale
  parlementaire,  die  die  Volksvertreter  der  verschiedenen  Nationen
einander  menschlich  näher  bringt  und  dadurch  politisch  die  Eintracht  unter
den  Völkern  zu  fördern  sucht,  bin  ich  gern  bereit,  bei  dem  Empfange  dieser
Herren  in  Berlin  mitzuwirken.

(Bravol)

Ich  hoffe,  meine  Herren,  daß  sich  die  Herren  Vertreter  bei  uns  ebenso
wohl  fühlen  werden  wie  in  anderen  Hauptstädten,  wo  ihnen  ein  sympathi-=scher
  Empfang  bereitet  worden  ist.

(Bravol)

Meine  Herren,  von  allen  Rednern,  die  gestern  und  heute  das  Wort
ergriffen  haben,  ist  die  sehr  unbefriedigende  Lage  in  Marokko  berührt
  worden.  Ich  freue  mich,  daß  dies  von  allen  Seiten  in  ernster  und
ruhiger  Sachlichkeit  geschehen  ist,  wenn  auch  die  Herren  mehr  oder  weniger

1)  Die  Union  internationale  parlementaire  ist  eine  1888  begründete  Vereinigung
von  parlamentarischen  Vertretern  aller  konstitutionell  regierten  Staaten,  die  das  Ziel
verfolgt,  auf  dem  Wege  des  Schiedsgerichts  Streitigkeiten  zwischen  den  Völkern  zu
schlichten.

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