118  13.  Der  kaiserliche  Brief  an  Lord  Tweedmouth.  —  Deutschland  und  England.

Ich  glaube,  meine  Herren,  daß  diese  Wünsche  bei  allen  Kabinetten
vorherrschen,  und  deshalb  ist  zu  hoffen,  daß  das  europäische  Konzert  aufrecht
  bleiben  wird,  wenn  auch  über  manche  Punkte  des  Programms  noch
Meinungsverschiedenheiten  auszugleichen  sind.

Meine  Herren,  aus  verschiedenen  Außerungen,  die  im  Laufe  der
Debatte  gefallen  sind,  entnehme  ich,  daß  in  diesem  hohen  Hause  der  Wunsch
besteht,  ich  möge  mich  auch  zu  dem  Brief  äußern,  den  Seine  Majestät
der  Kaiser  im  vergangenen  Monat  an  Lord  Tweedmouth  gerichtet
  hat  )y.  Aus  Gründen  der  Diskretion,  auf  die  gegenüber  einem
Privatbrief  Absender  und  Empfänger  den  gleichen  Anspruch  haben,  bin
ich  nicht  in  der  Lage,  Ihnen  diesen  Brief  im  Wortlaut  vorzulegen,  und
ich  füge  hinzu,  daß  ich  es  außerordentlich  bedaure,  daß  ich  dazu  nicht  imstande
  bin.  Dieser  Brief  könnte  nämlich  von  jedem  von  uns,  von  jedem
aufrichtigen  Freunde  guter  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  England
  unterschrieben  werden.

(Lebhafte  Rufe:  Hört!  hört!)

Dieser  Brief,  meine  Herren,  war  nach  Form  und  Inhalt  ein  privater
Brief,  und  er  war  gleichzeitig,  seinem  Inhalt  nach,  ein  politischer  Brief.
Das  eine  schließt  das  andere  gar  nicht  aus,  und  der  Brief  eines  Souveräus,
ein  kaiserlicher  Brief  wird  dadurch,  daß  er  politische  Fragen  behandelt,
noch  nicht  zu  einem  Regierungsakt.

(Sehr  richtig!  rechts.)

Es  ist  dies  —  der  Herr  Abgeordnete  Graf  v.  Kanit  hat  das  gestern  mit
mehreren  richtigen  Beispielen  belegt  —  nicht  der  erste  politische  Brief
eines  Souveräns,  und  unser  Kaiser  ist  nicht  der  erste  Souverän,  der  an
auswärtige  Staatsmänner  Briefe  politischen  Inhalts  gerichtet  hätte,  die
der  Kontrolle  nicht  unterliegen.  Es  handelt  sich  hier  um  ein  Betätigungsrecht,
  das  alle  Souveräne  in  Anspruch  nehmen,  und  das  selbstverständlich
auch  unserm  Kaiser  zu  verschränken  niemand  das  Recht  hat.  Wie  Seine
Majestät  von  diesem  Rechte  Gebrauch  machen  will,  das  können  wir  getrost
seinem  kaiserlichen  Pflichtgefühl  überlassen.  Es  ist  eine  grobe,  durch  nichts
gerechtfertigte  Unterstellung,  wenn  behauptet  worden  ist,  der  Brief  des
Kaisers  an  Lord  Tweedmouth  bedeute  einen  Versuch,  den  für  das  eng-1)

  Ein  Brief,  den  der  damalige  erste  Lord  der  Admiralität  Lord  Twecdmouth
vom  deutschen  Kaiser  am  18.  Februar  erhalten  hatte  und  über  den  im  März  die  „Times“
berichtete,  mit  der  Behauptung,  der  Kaiser  suche  so  einen  Einfluß  auf  die  Gestaltung
des  englischen  Marineetats  zugunsten  Deutschlands  auszuüben.