124  15.  Reform  des  preußischen  Wahlrechts.

Meine  Herren,  ich  brauche  wohl  nicht  zit  erklären,  daß  diese  Resolution
für  den  Bundesrat  nicht  annehmbar  ist.

Sehr  gut!  rechts.)

Vor  allem  uniß  ich  wiederholt  darauf  hinweisen,  daß  der  Reichskanzler
  und  die  Minister  der  Einzelstaaten  nicht  verpflichtet  sind,  hier
Rechenschaft  über  bundesstoatliche  Angelegenheiten  abzulegen.

(Sehr  richtig!  rechts.)
Als  Reichskanzler  wie  als  preußischer  Ministerpräsident  habe  ich  die  Pflicht,
dafür  zu  sorgen,  daß  die  Parlamente  nicht  gegeneinander  ausgespielt
werden.
(Sehr  richtig!  rechts.)

Ein  Durcheinander  der  Verhandlungen  von  Reichsangelegenheiten  und
Angelegenheiten  der  Einzelstaaten  wärc  cine  Gefahr  für  jede  verfassungsmäßige
  Ordnung.  Ein  solches  Durcheinander  widerspricht  der  Reichsverfassung
  wie  der  Verfassung  der  Einzelstaaten.  Einc  reinliche  Scheidung
der  Angelegenheiten  der  Einzelstaaten  von  Angelegenheiten  des  größeren
Gemeinwesens  wird  in  der  Schweiz,  in  den  Vereinigten  Staaten  von
Nordamerika  und  in  jedem  föderativen  Staatswesen  beobachtet.  Ich  habe
niemals  zugelassen  —  das  betone  ich  gegenüber  den  vorgestrigen  Ausführungen
  des  Herrn  Abgcordneten  Bebel  1)  —  und  werde  auch  niemals
dulden,  daß  die  Entschlüsse  dieses  hohen  Hauses  von  Stellen  beeinflußt
werden,  denen  ein  verfassungsmäßiges  Recht  dazu  nicht  zusteht.  Ich  darf
aber  auch  nicht  dulden,  daß  cin  Organ  des  Reichs  üüber  seine  Zuständigkeit
hinaus  Einfluß  zu  nehmen  sucht  auf  die  Gesetzgebung  der  Einzelstaaten.
Die  Richtigkeit  dieses  Standpunktes  ist  auch  von  liberaler  Seite  oft  auerkannt
  worden.  Ich  entsinne  mich,  als  die  Regierung  —  es  muß  5  oder
6  Jahre  her  sein,  ich  war  schon  Reichskauzler  —  einen  Versuch  des  preußischen
  Landtags  zurüchvies,  einzuwirken  auf  die  Tarifgesetzgebung  im
Reich,  da  billigte  die  liberale  Presse  hautement  dieses  mein  Verhalten,
und  ein  führendes  liberales  Blatt  —  ich  entsinne  mich  dessen  ganz  genau  —
verglich  das  damalige  Verhalten  des  Herrn  Abgeordneten  v.  Heydebrand
und  seiner  Freunde  2)  mit  der  Bildung  von  Konfödcrationen  in  der  alten

1)  Der  Abgeordnete  Bebel  hatte  gesagt,  daß  die  Agrarier  für  ihre  Wünsche
in  bezug  auf  die  Zollgesetzgebung  fortgesetzt  durch  die  Landesvertretungen  die  Reichsgesetzgebung
  zu  beeinflussen  gesucht  hätten,  und  hatte  außerdem  auf  Außerungen  des
Grafen  Mirbach  und  des  Abgcordneten  von  Olden  burg  verwiesen.

2)  Damit  ist  gemeint  die  Verhandlung  am  2.  Juni  1902,  in  der  ein  Antrag  des  Grafen
Limburg-Stirum  angenommen  wurde,  daß  die  preußische  Regierung  für  die  von  der