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März  1908.  125

poluischen  Republik  und  das  Hin-  und  Herreden  zwischen  Landtag  und
Reichstag  mit  den  alten  polnischen  Zuständen.  Was  dem  einen  recht  ist,
ist  dem  andern  billig.

Dies  vorausgeschickt,  möchte  ich  noch  einige  Worte  zur  Aufklärung
hinzufügen.  Die  Erklärung  der  preußischen  Staatsregierung  im  preußischen
  Abgeordnetenhaus  enthielt  gar  keine  Kritik  des  preußischen  Wahlrechts,
  des  Reichstagswahlrechts  #).

(Unruhe  bei  den  Sozialdemokraten.)

Die  preußische  Regierung  hat  sich  nur  gegen  eine  Ubertragung  des  Reichstagswahlrechts
  auf  Preußen  ausgesprochen.

(Zurufe  links.)
—  Meine  Herren,  wir  sind  alle  so  empfindlich  für  jede  Störung,  die  von
außen,  die  von  oben  kommt.
(Heiterkeit.)
Würde  es  sich  nicht  auch  empfehlen,  daß  wir  uns  untereinander  möglichst
wenig  störten?

(Bravo!  rechts.  —  Sehr  richtig!  bei  den  Nationalliberalen.)

Ich  sage  also,  die  preußische  Staatsregierung  hat  lediglich  sich  ausgesprochen
gegen  eine  Ubertragung  des  Reichstagswahlrechts  auf  Preußen.  Die
preußische  Staatsregierung  hat  gar  nicht  die  Frage  erörtert,  ob  das  Reichstagswahlrecht
  im  Reich  nützlich  oder  schädlich  wirkt.  Sic  hat  lediglich  erklärt,
  daß  nach  ihrer  Uberzeugung  das  Reichstagswahlrecht  dort  in  Preußen
dem  Staatswohl  nicht  entspräche.  Ich  habe  de  lege  ferenda,  nicht  de  lege
lata  gesprochen.

Aber  wenn  ich  wirklich  ein  kritisches  Wort  über  das  Reichstagswahlrecht
  gesagt  hätte,  was  wäre  denn  dann?  Noch  leben  wir  ja  nicht  im  sozialdemokratischen
  Zukunftsstaat,  wo  von  oben  befohlen  wird,  was  für  wahr
zu  gelten  hat  und  was  nicht

(Heiterkeit),

wo  die  Kritik  erlanbt  ist,  und  wo  sie  das  Maul  zu  halten  hat.  Warum  soll
denn  gerade  das  Reichstagswahlrecht  sakrosankt  sein,  während  alles  übrige,

Mehrheit  der  Reichstagskommission  ausgedrückten  und  über  die  Zolltarifvorlage  hinausgehenden

  Wünsche  auf  Verstärkung  des  landwirtschaftlichen  Zollschutzes  eintreten  solle.

S.  Bd.  1,  327  ff.  Der  Abgcordnete  v.  Heydebrand  hatte  nach  der  Ablehnung  durch

den  Reichskanzler  betont,  daß  seinc  Partei  trotz  dieser  Rede  an  ihren  Forderungen  festhalte.
1)  S.  oben  S.  95.