128  15.  Das  allgemeine  Wahlrecht.

Um  jedes  Mißverständnis  auszuschließen,  will  ich  ausdrücklich  versichern,
daß  die  verbündeten  Regierungen  keine  Anderung  des  bestehenden  Reichstagswahlrechts
  planen.  Die  verbündeten  Regierungen
denken  an  keine  Anderung  des  bestehenden  Reichstagswahlrechts.
  Aber  was  für  das  Reich  gut  oder  wenigstens  erträglich
  ist,  das  braucht  es  noch  nicht  für  jeden  Einzelstaat  zu  sein.  Im  Reichstagswahlrecht
  kommt  der  nationale  Gedanke  zum  Ausdruck  gegenüber  dem
föderativen  Charakter  des  Bundesrats.  Schon  deshalb  ist  eine  Gleichstellung
  von  Preußen  mit  dem  Reich  nicht  zulässig.

Ich  will  weiter  hinweisen  auf  die  Verschiedenheit  der  Aufgaben  im
Reich  und  in  Preußen.  Im  Reiche  handelt  es  sich  um  große  nationale  Aufgaben,
  um  Heer  und  Flotte,  um  Kolonien,  um  Sozialpolitik;  in  Preußen
und  den  Einzelstaaten  um  Kirche,  Schule  und  Verwaltung.  Im  Reiche  steht
die  Wählerschaft  unter  Umständen  unter  der  Wirkung  ihrer  nationalen  Verantwortlichkeit;
  im  Reiche  kann  das  nationale  Gewissen  aufgerufen,  kann
an  die  besten  und  edelsten  Seiten  der  Volksseele  appelliert  werden.  Das  hat
sich  bei  den  letzten  Reichstagswahlen  in  einer  Weise  gezeigt,  die  der  deutschen
Wählerschaft  zur  Ehre  gereicht.

(Beifall  und  Zustimmung  rechts  und  bei  den  Nationalliberalen.  —
Lachen  in  der  Mitte  und  bei  den  Sozialdemokraten.)

Weiter,  meine  Herren!  Im  Reiche  werden  die  großen  Verbrauchsabgaben
erhoben,  an  denen  jeder  Konsument  beteiligt  ist.  In  den  Einzelstaaten
waltet  die  direkte  Besteuerung  nach  dem  Maße  der  Leistungsfähigkeit  vor.
Darum  ist  hier  im  Reich  ein  Wahlrecht  auf  breitester  Basis  gerechtfertigt,
dort  eine  gewisse  Abstufung  des  Wahlrechts  nicht  unbillig.

(Sehr  richtig!  rechts.)
Jedenfalls  besteht  in  Preußen  kein  Bedürfnis,  einer  auf  dem  Prinzip  des
Klassenkampfs  beruhenden  Partei  noch  weiteren  Spielraum  zu  gewähren
(sehr  richtig!  rechts;  hört!  hört!  bei  den  Sozialdemokraten)

und  das  Reichstagswahlrecht  einzuführen  unter  Ignorierung  der  soeben  von
mir  erwähnten  Unterschiede,  und  ohne  daß  das  nationale  Moment  ein  gleich
wirksames  Gegengewicht  böte.

Das  Streben  der  Sozialdemokratie  nach  dem  Reichstagswahlrecht  in
Preußen  ist  ja  nun  wohl  verständlich:  die  Sozialdemokratic  braucht  die  Erregung
  der  Unzufriedenheit  und  den  Appell  an  alle  materiellen  Instinkte

(sehr  richtig!)