März  1008.  131

mit  neuen  und  stärkeren  Kautelen  umgeben.  Ich  bin  also  gewiß  kein  grund—
sätzlicher  Gegner  des  geheimen  Wahlrechts.  Aber  gerade  deshalb  kann  ich
es  sagen:  es  hat  immer  Politiker  gegeben,  die  zwar  Anhänger  des  allge—
meinen  Wahlrechts  waren,  aber  gegen  die  geheime  Abstimmung  Bedenken
hatten.  Ich  nenne  außer  dem  Fürsten  Bismarck  nur  Dahlmann,  Gneist,
Beseler,  Waitz,  Pfizer,  Mohl,  Schäffle,  Windthorst  und  viele  andere.  Haben
alle  diese  Männer  dem  Liberalismus  ins  Gesicht  geschlagen?  Hier  macht
die  Partei  keinen  Unterschied.  Auch  streng  liberale  Politiker  haben  die  geheime
  Abstimmung  nicht  als  ein  Ideal  betrachtet.  Wenn  also  die  preußische
Regierung  die  geheime  Abstimmung  nicht  in  Aussicht  gestellt  hat,  so  befindet
sie  sich  jedenfalls  in  sehr  anständiger  Gesellschaft.  Dabei  will  ich  nicht  verkennen,
  daß  die  moderne  wirtschaftliche  Entwicklung  neue  Abhängigkeitsverhältnisse
  geschaffen  hat
sehr  richtig!  links),

aus  denen  neue  Argumente  gegen  die  Offentlichkeit  der  Stimmabgabe
hergeleitet  worden  sind.

(Sehr  richtig!  links  und  rechts.)

Ich  habe  vorher  unterschieden  zwischen  lex  lata  und  lex  ferenda.  Dieser
Unterschied  ist  nicht  allein  logisch,  er  ist  auch  hervorragend  praktisch.  Das
allgemeine  Wahlrecht,  wie  es  in  dieser  Resolution  verlangt  wird,  ist  in  Preußen
gar  nicht  einführbar  ohne  schweren  Konflift.  Die  konservativen  Parteien
lehnen  es  ab,  und  sie  sind  im  Landtage  und  im  Lande  stark  vertreten.  Die
nationalliberale  Partei  will  davon  auch  nichts  wissen.  Wie  sollen  wir  also
vorgehen,  meine  Herren?  Oktroyierung?  Staatsstreich?

(Lachen  links.)
Revolution  von  oben  zugunsten  der  Revolution  von  unten?
(Heiterkeit  rechts.)
Solche  Dummheiten  mache  ich  nicht!
(Große  Heiterkeit.)
Solche  Dummheiten  sollte  man  mir  eigentlich  nicht  zutrauen,  nachdem  ich
bald  elf  Jahre  Minister  bin,  und  solche  Gewissenlosigkeit  auch  nicht.

Ich  habe  feierlich  erklärt,  daß  die  preußische  Staatsregierung  die  Reformbedürftigkeit
  des  prenßischen  Wahlrechts  anerkennt,  und  daß  sie  eine
gründliche,  verständige,  auf  richtiger  Grundlage  beruhende,  für  Preußen
geeignete  Wahlreform  wünscht  und  zur  Ausführung  bringen  wird.  Aber
wir  lehnen  Forderungen  ab,  die  den  preußischen  Staat  erschüttern  würden,

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