Dezember  1908.  159

lassent).  Er  hat  sich  geuau  auf  den  Standpunkt  gestellt,  den  in  Frankreich
gerade  die  nationalistischen  und  militaristischen  Organe  eingenommen  haben.

(Hört!  hört!  und  Heiterkeit  bei  den  Nationalliberalen.)

Wenn  es  sich  um  deutsche  Verhältnisse  handelt,  ist  der  Herr  Abgeorduete
nicht  gerade  militärfromm;  sobald  es  sich  aber  darum  handelt,  der  eigenen
Regierung  und  der  Politik  unseres  Landes  Schwierigkeiten  zu  bereiten,
so  überkommt  ihn  ein  militärischer  Geist,  von  dem  ich  nur  wünschen  kann,
daß  er  ihm  auch  bei  der  Beratung  unseres  Militäretats  treu  bleiben  möge.

(Sehr  gut!  und  Heiterkeit  rechts  und  bei  den  Nationalliberalen.)

Über  den  Zwischenfall  selbst  will  ich  das  Nachstehende  sagen.  Solange
wir  annehmen  mußten  —  das  möchte  ich  gegenüber  den  Ausführungen
des  Herrn  Abgcordneten  Wiemer  hervorhebena:)  —,  daß  ein  unzweifelhafter
  Eingriff  der  französischen  Organe  in  unsere  Konsulargewalt  vorlag,
mußten  wir  an  der  Forderung,  daß  die  französische  Regierung  ihr  Bedauern
  für  diesen  Eingriff  ihrer  Organe  ausspreche,  zur  Wahrung  unserer
Konsulargewalt  festhalten  und  darauf  bestehen  bleiben,  daß  eine  solche
Erklärung  der  Uberweisung  an  ein  Schiedsgericht  vorausgehe.  Als  aber
ein  französischer,  mit  eingehendem  Material  versehener  Bericht  ergab,  daß
auch  die  für  solchen  Eingriff  in  Betracht  kommenden  Tatfragen  streitig
waren,  konnte  für  uns  billigerweise  kein  Grund  mehr  bleiben,  jene  französische
Erklärung  vor  Festsetzung  des  Tatbestandes  durch  ein  Schiedsgericht  zu
verlangen.  Worauf  es  nunmehr  ankam,  das  war,  den  diplomatischen
Streit  formell  in  einer  der  Würde  beider  Teile  entsprechenden  Weise  zu
erledigen.  Das  ist  durch  die  von  uns  gewünschte  und  vereinbarte  Formel
geschehen,  in  der  beide  Regierungen  vorweg  ihr  Bedauern  aussprechen
und  die  Feststellung  des  Tatbestandes  und  der  weiteren  Rechtsfolgen  einem
Schiedsgericht  überlassen.  Man  hat  bei  dieser  Gelegenheit  in  einem  Teil

—  "——

1)  In  Casablanca  waren  bei  der  Einschiffung  von  deutschen  Deserteuren  der  Fremdenlegion
  Angehörige  des  deutschen  Konsulats,  die  die  Deserteure  auf  den  Dampfern  abliefern
  sollten,  von  französischen  Marinesoldaten  angegriffen  worden.

2)  Der  Abgeordnete  Wiemer  hatte  gesagt:  „So  sehr  wir  es  begrüßen,  daß  der  sachlich
  recht  unerhebliche  Zwischenfall  jetzt  vor  ein  Schiedsgericht  verwiesen  ist  und  dort
voraussichtlich  eine  zufriedenstellende  Erledigung  finden  wird,  so  wenig  haben  wir  verstanden,
  warum  man,  wenn  man  ein  Schiedsgericht  anrufen  wollte,  vorher  die  Erfüllung
von  Entschuldigungsformalitäten  verlangt  hat.  Die  Bedingungen  konnten,  wie  zu  erwarten
  stand,  nicht  aufrechterhalten  werden,  und  die  Franzosen  haben  um  dieser  Nichtigkeit
  willen  einen  diplomatischen  Erfolg  errungen.  Jedenfalls  bedeutet  aber  der  Ausfall
dieses  Streitfalls  einen  Fortschritt  in  der  Schiedsgerichtsbewegung.“