170  20.  Wahlrecht.  —  Fall  Schücking.  —  Politische  Beamte.

Rechnung  zu  tragen.  Ich  glaube,  daß  wir  dieser  Pflicht  nach  Möglichkeit
nachgekommen  sind.  Es  sollen  ja  die  Deszendenten  und  Ehegatten  von  der
Anfallsteuer  auch  ferner  frei  bleiben  und  nur  zu  einer  mäßigen  Nachlaßsteuer
  pro  rata  beitragen.  Wir  haben  weiter  vorgeschlagen  die  Freilassung
der  kleinen  Nachlaßmassen  und  besondere  Vergünstigungen  für  den  Grundbesitz,
  die  uns  in  seinen  besonderen  Verhältnissen  begründet  und  deshalb
durchaus  gerechtfertigt  erscheinen.  Es  läßt  sich  ja  nicht  leugnen,  daß  jede
Nachlaßstener  den  Grundbesitz  und  namentlich  den  ländlichen  Grundbesitz
sehr  viel  härter  trifft  als  das  bewegliche  Vermögen.

(Sehr  richtig!  rechts.)

Ich  richte  deshalb  an  die  rechte  Seite  dieses  hohen  Hauses,  an  die  Vertreter
  der  Landwirtschaft  in  diesem  ganzen  Hause  und  an  die  Landwirte
im  Lande  die  Bitte,  der  dira  necessitas  Rechnung  zu  tragen.  Wir  können
nicht  Hunderte  von  Millionen  vom  Konsum  erheben  und  den  Besitz  ganz
frei  lassen.  Große  Aufgaben  erfordern  große  Opfer,  sie  müssen  von  der
Gesamtheit  getragen  werden.

Meine  Herren,  von  allen  Seiten  ist  die  Wahlrechtsfrage
berührt  worden.  Ich  bin  nicht  in  der  Lage,  heute  neue  Mitteilungen  über
diese  Frage  zu  machen.  Was  jetzt  über  dieses  Thema  gesagt  werden  könnte,
ist  in  der  Thronrede  zum  Ausdruck  gekomment).  Die  Vorarbeiten  sind
im  vollen  Gange  und  werden  mit  großem  Eifer  betrieben.  Sobald  sich
auf  Grund  dieses  Materials  ein  sicherer  Uberblick  gewinnen  läßt,  wird  der
Herr  Minister  des  Innern  mit  weiteren  Vorschlägen  hervortreten.

Mein  Herr  Vorredner,  der  Herr  Abgeordnete  Wiemer,  hat  auch  den
Fall  Schücking  berührts).  Als  Ministerpräsident  habe  ich  keine  Veranlassung,
  mich  materiell  zur  Sache  zu  äußern.  Aber  die  Begleitumstände
des  Falls  und  die  Beachtung,  die  er  in  der  Offentlichkeit  gefunden  hat,
veranlassen  mich  zu  einigen  allgemeinen  Bemerkungen.  Zunächst  möchte
ich  feststellen,  daß  diesem  Falle  eine  symptomatische  Bedeutung  nicht  zukommt.
  Das  eine  steht  für  mich  fest:  die  langen  und  erregten  Erörterungen,
die  dieser  Fall  in  der  Offentlichkeit  gefunden  hat,  verdient  er  wirklich  nicht.

(Sehr  richtig!  rechts.)

1)  S.  vorn  S.  133.

2)  Der  Bürgermeister  Dr  Lothar  Schücking  in  Husum  hatte,  zunächst  anonym,
eine  Schrift:  „Die  Reaktion  in  der  inneren  Verwaltung  Preußens“  erscheinen  lassen,
in  der  die  schärfste  Kritik  am  preußischen  Verwaltungssystem  geübt  wurde.  Der  Regierungspräsident
  leitete  deshalb  ein  Disziplinarverfahren  gegen  ihn  ein,  was  der  Abgeordnete
  Wiemer  als  „unerhörten  Eingriff  in  die  staatsbürgerliche  Meinungsfreiheit"
bezeichnet  hatte.