172  20.  Politische  Beamte.  —  Beurlanbung  des  Kultusministers.

vor  mir  —,  der  damals  einiges  Aufsehen  erregte,  und  der  den  Anschein
erwecken  konnte,  als  sei  die  konservative  Partei  unzufrieden  mit  der  Be-Urlaubung
  des  im  Falle  Schücking  zuständigen  Regierungspräsidenten  und
als  wolle  sie  diesen  Beamten  gegen  den  ihm  vorgesetztem  Minister  in  Schutz
nehmen,  —  ich  bin  überzeugt,  daß  dieser  Artikel  falsch  ausgelegt  ist.  In
unserer  Zeit  begegnen  wir  ja  oft  solchen  irrigen  Interpretationen

Ich  rechne  auf  die  Zustimmung  gerade  der  rechten  Seite  dieses  hohen
Hauses,  wenn  ich  sage:  solange  ich  die  Verautwortung
für  die  Staats=  und  Reichsgeschäfte  trage,  lehne
ich  jede  Mitwirkung  und  jede  Einwirkung  Dritter
auf  das  Verhältnis  zwischen  dem  Vorgesetzten  und
seinen  Beamten  mit  Entschiedenheit  ab.  lbber  den
Beamten  hat  unter  Wahrung  der  Rechtsgarantien  nur  der  Vorgesetzte
zu  entscheiden.  Ob  er  ihm  seine  Zufriedenheit  oder  seine  Unzufriedenheit
zu  erkennen  geben  will,  ist  lediglich  seine  Sache.  Hier  sind  Legislative
und  Exekutive  streng  zu  scheiden.  Selbst  in  rein  parlamentarisch  regierten
Ländern  —  ich  habe  lange  in  solchen  gelebt  —  wird  kein  pflichtbewußter
Minister  sich  das  Recht  streitig  machen  lassen,  allein  über  seine  Beamten
zu  eutscheiden.  Ein  Beamter,  den  ich  für  unzulänglich,  den  ich  für  unbrauchbar
  oder  ungeschickt  halte,  wird  beurlaubt,  versetzt  oder  entlassen,
wenn  das  dienstliche  Interesse  es  erfordert.  Hier  entscheidet  allein  die
Staatsraison  und  das  Interesse  des  Dienstes.

Ich  möchte  aber  noch  ein  Wort  sagen  über  die  politischen
Beamtenuy).  Ich  verlange  von  den  politischen  Beamten  —  und  ich
wünsche,  daß  diese  meine  Worte  in  den  Kreisen  der  politischen  Beamten
gehört  und  beherzigt  werden  —,  daß  sie  der  von  Seiner  Majestät  dem
Kaiser  und  König  gebilligten  und  von  mir  vertretenen  Politik  der  Königlichen
  Staatsregierung  nicht  nur  keine  Hindernisse  in  den  Weg  legen,
sondern  diese  Politik  unterstützen  und  fördern.  Es  geht  nicht  an,  und  ich
dulde  es  nicht,  daß  die  Beamten  glauben,  Politik  auf  eigene  Hand  treiben
zu  können.

(Sehr  richtig!  links.)
In  dem  Allerhöchsten  Erlaß  vom  4.  Januar  1882  —  er  ist  vom  Fürsten

1)  Dieses  Thema  war  in  der  Debatte  von  dem  Abgeordneten  Wiemer  angeschnitten
  worden,  der  nach  Erörterung  des  Falles  Schücking  und  eines  anderen  Falles  ausgesprochen
  hatte,  „daß  die  Einheitlichkeit  des  Regierungskurses  nicht  bei  allen  Seiten.
unserer  Verwaltung  vorhanden  ist“.  Vorher  hatte  der  Abgeordnete  Wiemer  außerdem
  gesagt,  daß  „mitunter  Provinzialverwaltungen  Politik  auf  eigene  Faust  treiben
und  sich  keinen  Pfifferling  um  die  Ansichten  der  leitenden  Stellen  in  Berlin  kümmern“.