174  20.  Verantwortlichkeit  des  Reichskanzlers.

ihnen  diese  Stellvertretung  zu  erlassen.  Ich  muß  auch  anerkennen,
meine  Herren,  daß  alle  Herren  Minister  an  ihrem  eigenen  Ressort  eine
so  große  Arbeitslast  zu  tragen  haben,  daß  ihnen  nicht  wohl,  wenn  auch
nur  für  kurze  Zeit,  die  Leitung  eines  noch  dazu  so  schwierigen  Ressorts,
wie  es  das  Kultusministerium  ist,  zugemutet  werden  kann.  Unter  diesen
Umständem  bitte  ich  Sie,  den  persönlichen  und  den  sachlichen  Schwierigkeiten,
die  in  dieser  Beziehung  vorliegen,  bei  der  Beratung  des  Etats  Rechnung
tragen  zu  wollen.

Meine  Herren,  von  zwei  Seiten  ist  an  die  ernsten  Debatten  erinnert
worden,  die  vor  einiger  Zeit  im  Reichstage  stattgefunden  habent).  Auf
die  Einzelheiten  dieser  Verhandlungen  und  dieser  Vorgänge  werde  ich  hier
selbstverständlich  nicht  eingehen.  Ich  habe  auch  nach  den  hier  gemachten
Ausführungen  keine  Veranlassung,  mein  damaliges  Verhalten  zu  rechtfertigen.
  Ich  glaube  mich  aber  doch  verpflichtet,  um  Mißdeutungen,  denen
ich  namentlich  in  der  Presse  begegnet  bin,  entgegenzutreten,  das  Nachstehende
  zu  sagen.

Pflicht  des  verfassungsrechtlich  verautwortlichen
  Reichskanzlers  und  Ministerpräsidenten  ist
es,  den  Träger  der  Krone  zu  decken.  Dieser  Verpflichtung
habe  ich  mich  nie  entzogen,  seitdem  ich  die  Verantwortung  trage  für  den
Gang  der  Staats=  und  Reichsgeschäfte.  Ich  will  nicht  alle  Fälle  aufzählen,
wo  ich  veranlaßt  war,  für  den  Träger  der  Kronc  einzutreten;  ich  will  nur
erinnern  an  das,  was  ich  erwidert  habe  —  es  muß  vor  fünf  oder  sechs
Jahren  gewesen  sein  —,  als  im  Reichstage  die  Herren  Abgeordneten  Bebel
und  Richter  von  Kabinettsregierung  gesprochen  hatten:).  Man  solle  nicht
vergessen,  sagte  ich  damals,  von  wie  großem  Vorteil  eine  stark  ausgeprägte
und  begabte  Individualität  eines  Fürsten  sei.  Man  solle  nicht  ungerecht
sein  für  das  tatkräftige  und  redliche  Wollen  unseres  Kaisers,  für  den
großen  Zug  in  seinem  Wesen,  für  seine  freie  und  vorurteilslose
Gesinnung.  Das  unterschreibe  ich  auch  heute.  Ich  habe  damals  ausdrücklich
  erklärt:

Wenn  Sie  Angriffe  erheben  wollen  wegen  irgend  welcher  Handlungen
  des  Monarchen,  so  richten  Sie  dieselben  gegen  die  Person
des  Reichskanzlers.  Ich  wüßte  mich  nicht  zu  erinnern,  daß  ich  mich
dieser  meiner  Verantwortlichkeit  je  entzogen  habe,  und  wenn  ich  diese

1)  S.  oben  S.  133ff.
2)  S.  Bd.  I,  S.  403,  Rede  vom  21.  Jannar  1903.