188  21.  Orientalische  Frage  und  österreichisches  Bündnis.

Die  Annexion  der  beiden  Provinzen  ist  kein  zynischer  Landraub,  sondern
der  letzte  Schritt  auf  der  Bahn  einer  seit  30  Jahren  unter  Anerkennung
der  Mächte  betätigten  politischen  und  kulturellen  Arbeit.
(Lebhaftes  Sehr  richtig.)

Das  Reichstadter  Abkommen  ist  ja  schon  1876  geschlossen  worden  1).  Die
Besetzung  von  Bosnien  und  der  Herzegowinga  erfolgte  seinerzeit,  weil
der  ursprüngliche  Besitzer  den  Aufstand  in  jenen  beiden  Provinzen  nicht
zu  dämpfen  vermochte,  und  Osterreich-Ungarn  den  Aufruhr  weiter  Landstrecken
  dicht  an  seiner  Grenze  auf  die  Länge  ummöglich  ruhig  mit  ansehen
konnte.  Was  die  österreich-ungarische  Verwaltung  in  dieser  Zeit  für  die
beiden  Provinzen  getan  hat,  das,  meine  Herren,  ist  von  allen  sachverständigen
  Beurteilern  als  eine  glänzende  Kulturleistung  anerkannt  worden  2).

(Sehr  richtig!)

Osterreich-Ungarn  hat  also  sein  Recht  auf  die  beiden  Provinzen  in  stetiger
Arbeit  erworben.  Der  Verstoß  gegen  das  formale  Recht,  der  bei  der
Annexion  begangen  wurde,  ist  durch  die  Verhandlungen  zwischen  Österreich-Ungarn
  und  der  Pforte  ausgeglichen  worden.  Bei  diesen  Verhandlungen
  ist  von  beiden  Seiten  mit  staatsmännischer  Weisheit  den  Interessen
beider  Teile  gedient  worden,  und  ich  glaube,  daß  beide  Teile  Anlaß  haben,
sich  zu  dem  gelungenen  Abschluß  Glück  zu  wünschen  ?).

(Sehr  richtigl)

Nachdem,  meine  Herren,  eine  Einigung  unter  den  Nächstbeteiligten  erzielt
worden  ist,  wird  auch  die  formelle  Anerkennung  der  übrigen  Signatarmächte
  des  Berliner  Vertrags  nicht  ausbleiben  können.  Daß  aber  auch
das  Placet  Serbiens  erforderlich  sein  sollte,  das,  meine  Herren,  ist  eine
Zumutung,  die  Österreich-Ungarn  von  Anfang  an  mit  Recht  zurückgewiesen
  hat
(sehr  richtig!),
mag  sie  nun  in  der  Form  des  Anspruchs  auf  Kompensationen  oder  in
anderer  Weise  aufgetreten  sein.  Den  Serben  steht  keinerlei  Rechtsanspruch
zur  Seite.
(Sehr  richtig!  rechts.)

1)  Das  Abkommen  von  Reichstadt  vom  8.  Juli  1876  besagte,  daß,  wenn  die  Türkei
von  Serbien  und  Montenegro  besiegt  würde,  Österreich  den  Hauptteil  von  Bosnien
und  Herzegowina  und  Rußland  Bessarabien  erhalten  sollten.

2)  Die  Verwaltung  des  Baron  Kallay.
3)  Der  Abschluß  erfolgte  am  26.  Februar  1909.