März  1909.  191

In  derselben  Sitzung  ergriff  Fürst  Bülow  dann  nochmals  das  Wort.
Reichskanzler  Fürst  v.  Bülow:

Meine  Herren,  von  verschiedenen  Seiten  ist  die  Frage  einer  deutsch—
englischen  Verständigung  über  den  Flottenbau  behandelt  wor—
den.  Ich  habe  darüber  folgende  Erklärung  abzugeben:  Wie  im  Auftrag  des
Reichskanzlers  in  der  Kommissionssitzung  vom  23.  März  orklärt  worden
ist  1),  sind  über  die  Frage  einer  deutsch-englischen  Verständigung,  über  Umfang
  und  Kosten  der  Flottenprogramme  zwischen  maßgebenden  englischen
  und  deutschen  Persönlichkeiten  zwar  unverbindliche  Gespräche  geführt
  worden,  niemals  aber  ist  ein  englischer  Vorschlag  gemacht  worden,
der  als  Basis  für  amtliche  Verhandlungen  hätte  dienen  können.

Die  verbündeten  Regierungen  denken  nicht  daran,  mit  dem  Bau
der  deutschen  Flotte  in  Wettbewerb  zu  der  britischen  Seemacht  zu  treten.
Durch  zahlreiche  Erklärungen  im  Deutschen  Reichstag  und  durch  den  Inhalt
des  Flottengesetzes  selbst  ist  das  unverrückbare  Ziel  der  deutschen  Flottenpolitik
  dahin  festgelegt  worden,  daß  wir  unsere  Flottenrüstung  lediglich
zum  Schutze  unserer  Küsten  und  unseres  Handels  schaffen  wollen.  Es  ist
auch  eine  unanfechtbare  Tatsache,  daß  das  Programm  unseres  Flottenbaus
in  voller  Offenheit  daliegt,  daß  wir  nichts  zu  verheimlichen,  nichts  zu  verstecken
  haben,  und  daß  nicht  beabsichtigt  ist,  die  Durchführung  des  Bauprogramms
  über  die  gesetzlichen  Fristen  hinaus  zu  beschleunigen.

(Hört!  hört!  rechts.)

1)  Die  Erklärung  wurde  am  23.  März  in  der  Budgetkommission  des  Reichstages
vom  Staatssekretär  des  Auswärtigen  Amts  Freiherrn  v.  Schoen  im  Namen  des  Reichskanzlers
  abgegeben  und  lautete:  „Die  englische  Regierung  hat  zwar  ihre  Bereitwilligkeit
  zu  einer  deutsch-englischen  Verständigung  über  Umfang  und  Kosten  der  Flottenprogramme
  in  allgemeiner  Weise  zu  erkennen  gegeben,  sie  hat  aber  keinen  dahingehenden
formellen  Antrag  gestellt.  In  den  unverbindlichen  Gesprächen,  die  über  diese  Frage
zwischen  maßgebenden  deutschen  und  englischen  Persönlichkeiten  stattgesunden  haben,
ist  niemals  ein  englischer  Vorschlag  hervorgetreten,  der  nach  unserer  Auffassung  als  Basis
für  amtliche  Verhandlungen  hätte  dienen  können.  Im  Verkehr  zwischen  befreundeten
Regierungen  pflegt  es  vermieden  zu  werden,  formelle  Anträge  zu  stellen,  deren  Berücksichtigung
  zweifelhaft  erscheint.  Die  englische  Regierung  hat  es  wohl  aus  diesem  Grunde
vermieden,  einen  formellen  Antrag  an  uns  zu  richten,  und  wir  haben  daher  keine  Stellung
zu  einem  solchen  Antrag  zu  nehmen  gehabt.

Die  Gründe  für  unsere  abwartende  Haltung  gegenüber  dem  Gedanken  einer  allgemeinen
  Einschränkung  der  Rüstungen  zur  See  sind  am  10.  Dezember  v.  Is.  vom
Reichskanzler  im  Reichstag  dargelegt  worden.  Sie  gelten  selbstverständlich  auch  für  etwaige
Abmachungen  unter  einzelnen  Mächten.  Unser  gesetzlich  festgelegter  Flottenbau  ist  ausschließlich
  nach  unserm  eigenen  Schutzbedürfnis  bemessen  und  stellt  keine  Bedrohung
irgend  einer  Nation  dar,  wie  schon  wiederholt  von  uns  betont  worden  ist."