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Juni  1909.

Es  heißt  danu  weiter  in  derselben  Begründung:

Dieser  Ausgleich  durch  Heranziehung  des  Besitzes  kann  nicht  auf
dem  Wege  der  direkten  Einkommens=  und  Vermögensbesteuerung
erfolgen,  da  diese  das  unentbehrliche  Fundament  der  einzelstaatlichen
  und  kommunalen  Finanzwirtschaft  bilden.  Sie  ihnen  entreißen,
hieße,  die  Finanzen  der  Einzelstaaten  und  Selbstverwaltungskörper
in  dieselbe  Bedrängnis  bringen,  in  der  das  Reich  sich  jetzt  befindet.
Die  verbündeten  Regierungen  sind  daher  fest  entschlossen,  nachdem
ihnen  die  Erhebung  von  Verbrauchs=  und  Erbschaftssteuern  bis  auf
geringe  Reste  entzogen  ist,  im  Interesse  ihrer  Selbsterhaltung  und
Finanzhoheit  die  Einkommen=  und  Vermögenssteuer  sich  zu  reservieren,
  und  würden  einer  Beanspruchung  dieser  Steuern  durch  das
Reich  nicht  zuzustimmen  vermögen.

Und  weiter:

Hiernach  kann  die  notwendige  allgemeine  Heranziehung  des  Besitzes
nur  durch  den  Ausbau  der  Erbschaftssteuer  erfolgen.  Diese  ermöglicht
  wie  kaum  eine  andere  eine  Belastung  nach  der  Größe  des  Vermögens,
  entspricht  daher  vorzüglich  den  Anforderungen  sozialer
Gerechtigkeit.
Die  hier  bekundete  Auffassung  haben  die  verbündeten  Regierungen  konsequent
  festgehalten.  Sie  ist  auch  von  mir  stets  zum  Ausdruck  gebracht  worden.
Wenn  die  Erbschaftssteuer  vermieden  werden  soll,  so  müßte  eine  gleichwertige,
  die  verschiedenen  Arten  des  Besitzes  treffende  Besitzsteuer  gefunden
werden.  Solange  eine  solche  Steuer  nicht  gefunden  worden  ist,  müssen
die  verbündeten  Regierungen  an  der  Erbschaftssteuer  festhalten,  und  die
verbündeten  Regierungen  sind  der  Uberzeugung,  daß  eine  solche  Steuer
mit  gleichem  Ertrag  nicht  gefunden  werden  kann.

Meine  Herren,  es  mußte  auffallen,  daß  die  konservative  Partei,  die
doch  über  eine  reiche  Erfahrung  in  der  Führung  der  Geschäfte  verfügt,
sich  von  Anfang  an  ohne  Zwang  mit  solcher  Starrheit  gegen  eine  Ausdehnung
  der  Erbschaftssteuer  festgelegt  hat.  Sic  hätten  sich,  meine  Herren
von  der  Rechten,  ein  Beispiel  nehmen  sollen  an  der  bewährten  Taktik
einer  Ihnen  nahesitzenden  Partei.  Haben  Sie  je  einen  Sprecher  des
Zentrums  einen  Gesetzentwurf  in  erster  Lesung  endgültig  ablehnen  hören?

(Sehr  gut!  —  Große  Heiterkeit.)

Die  Herren  vom  Zentrum  haben  mit  einer  Klugheit,  die  Anerkennung
verdient,  stets  alle  Bedenken  hervorgehoben,  aber  niemals  einen  Gesetz-