236  II.  Zur  Reichstagswahl.

Thema  probandum  von  dem  ihr  unbequemen  nationalen  auf  ein  von
ihr  willkürlich  konstruiertes  konstitutionelles  Gebiet  hinüberzuspielen.

(Sehr  richtig!)

Die  verbündeten  Regierungen  denken  nicht  daran,  die  in  der  Verfassung
gewährleisteten  Rechte  und  Befugnisse  des  Reichstages  irgendwie  einzuschränken
  oder  zu  verletzen.  Sie  wahren  sich  aber  das  ihnen  zustehende
Recht,  bei  Differenzen  mit  dem  Reichstag  an  das  Volk  zu  appellieren.
Die  verbündeten  Regierungen  wollen  weder  ein  absolutistisches  noch  ein
Parteiregiment,  sie  treten  ein  für  den  Verfassungsstaat  und  für  verfassungsmäßiges
  Recht.  Sie  wollen  keinen  Kampf  gegen  unsere  katholischen
Landsleute  und  die  katholische  Religion,  sondern  religiösen  Frieden,  religiöse
Duldung  und  volle  religiöse  Gleichberechtigung,  volle  Gewissensfreiheit,
zu  der  ich  mich  immer  bekannt  habe  nicht  nur  in  der  Theorie,  sondern
auch  in  der  Praxis.  Sie  wollen  nicht  den  sozialistischen  Zwangs=  und
Zuchthausstaat,  keine  Gefährdung  unseres  Friedens  und  unserer  Stellung
in  der  Welt,  sondern  Schutz  und  Schirm  für  Kaiser  und  Reich  nach  außen
und  stetigen  Fortschritt  aller  tüchtigen  nationalen  Kräfte  im  Innern.

Meine  Herren,  es  handelt  sich  gar  nicht  um  das  Budgetrecht  des
Reichstages,  es  handelt  sich  um  kein  anderes  Volksrecht  als  um  das,  vertreten
  zu  sein  durch  eine  Mehrheit,  die  den  verbündeten  Regierungen
das  deutsche  Ansehen  wahren  hilft  und  brave  deutsche  Soldaten  nicht  vor
dem  Feinde  im  Stiche  läßt.

(Bravol)

Eine  Machtfrage  hat  nicht  die  Regierung  aufgerollt,  sondern  das  Zentrum
im  Reichstag  mit  Hilfe  der  Sozialdemokratie.

Endlich  heißt  es,  es  gelte,  das  persönliche  Regiment  zu  bekämpfen  und
der  Gefahr  des  Absolutismus  vorzubengen.  Meine  Herren,  eine
solche  Gefahr  besteht  nicht  und  kann  nach  der  bundesstaatlichen  Verfassung
des  Reichs  auch  gar  nicht  bestehen.  Unser  Kaiser  denkt  nicht  daran,  Rechte
in  Anspruch  zu  nehmen,  die  ihm  nach  der  Reichsverfassung  nicht  zukommen.
Auch  bei  der  Auflösung  des  Reichstages  hat  er  nichts  anderes  getan,  als
daß  er  den  Rat  des  Reichskanzlers  und  den  Vorschlag  des  Bundesrats
gutgeheißen  hat,  von  einem  verfassungsmäßigen  Rechte  Gebrauch  zu
machen.  Wir  leben  nicht  mehr  in  der  Zeit  des  Großen  Kurfürsten  und  des
Großen  Königs,  die  von  ihrem  Kabinett  aus  die  Monarchie  regierten.
Fürst  Bismarck  hat  es  einmal  für  einen  Akt  niedrigster  Feigheit  erklärt,
wenn  ein  Minister  seine  Verantwortlichkeit  decken  wollte  mit  der  Verantwortlichkeit
  des  Königs.  Seit  dem  ersten  Tage  meiner  Amtstätigkeit