Oktober  1907.  277

die  parlamentarische  Erledigung  des  in  Aussicht  stehenden  Reichsvereinsgesetzes
  1)  und  des  Arbeitskammergesetzes:)  zu  fördern.

Was  die  Gegenstände  Ihrer  soeben  abgeschlossenen  Tagung  betrifft,
so  liegt  mir  die  Frage  der  Sonntagsruhe  besonders  am  Herzen.  Ich  sehe
in  der  Sonntagsruhe  eine  der  Lebensquellen  für  unser  gesamtes  Volkstum
und  werde  dafür  Sorge  tragen,  daß  bei  den  gegenwärtig  schwebenden
Verhandlungen  über  eine  Revision  dieser  Bestimmungen  nur  insoweit
Ausnahmen  von  dem  Verbote  der  Sonntagsarbeit  zugelassen  werden,
als  dies  mit  Rücksicht  auf  unabweisbare  Bedürfnisse  geboten  ist.

Die  Verhandlungen  des  Reichstages  im  letzten  Frühjahr  haben  die
besondere  Aufmerksamkeit  der  obersten  Reichs=  und  Staatsbehörden  auf
die  Verhältnisse  in  der  Großeisenindustrie  gelenkt.  Namentlich  über  etwa
vorhandene  Mißstände  in  den  sanitären  Arbeiterverhältnissen  und  in  der
Abmessung  der  Arbeitszeiten  bestimmter  Arbeiterklassen  hat  der  Preußische
Herr  Handelsminister  eine  Aufklärung  bereits  in  die  Wege  geleitet.  Die
domnächstige  Regelung  wird  unter  billiger  Abwägung  aller  Interessen
und  nicht  ohne  Anhörung  von  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  erfolgen.

Seien  Sie  versichert,  meine  Herren,  daß  die  Sozialpolitik  nach  dem
Willen  unseres  Kaisers  fortgeführt  werden  wird.  Wenn  der  Fortschritt
auf  manchen  Gebieten  sich  nicht  so  rasch  vollzieht,  wie  Sie  ihn  wünschen,
so  wollen  Sie  dabei  im  Auge  behalten,  daß  die  Reichsverwaltung  die  Interessen
  aller  Stände  wahrzunehmen  hat  und  daß  eine  gesunde  und  kräftige
Sozialpolitik  von  der  gesamten  Volksauffassung  getragen  sein  muß.

Nichts  aber  wird  das  soziale  Verständnis  der  gesamten  Nation  mehr
fördern,  als  wenn  die  deutsche  Arbeiterschaft  sich  in  immer  weiterem  Umfange
  auf  den  nationalen  Boden  stellt.  Dadurch  bekennt  sie  sich  zu  einer
Solidarität  mit  den  anderen  Ständen,  die  auf  der  anderen  Seite  nicht

1)  Dieses  Gesetz  erging  unter  dem  19.  April  1908;  die  Beratungen  über  das  Arbeitskammergesetz
  wurden  durch  die  Schließung  der  Session  am  13.  Juli  1909  unterbrochen.
—  In  Zentrumsblättern  wurde  eine  Außerung  mitgeteilt,  die  der  Reichskanzler  mit
Bezug  auf  den  87  des  Reichsvereinsgesetzentwurfs  in  Flottbek  gegenüber  einem  Mitglied
  dieser  Depntation  des  christlich-nationalen  Arbeiterkongresses  getan  haben  sollte.
Diese  Außerung  wäre  dahin  gegangen,  „daß  die  Regierung  gar  nicht  daran  gedacht  habe,
den  67  aufzunehmen,  aber  die  Nationalliberalen  hätten  die  Aufnahme  dieser  Bestimmung
absolut  gefordert:  Bassermann  stellte  keine  solche  Zumutung,  wohl  aber  die  nationalliberalen
  Großindustriellen“.  Diese  Mitteilungen  waren  aber  durchaus  irrtümlich.  Der
Reichskanzler  hatte  keinen  Anlaß  gehabt,  nationalliberale  Großindustrielle  als  die  eigentlichen
  Urheber  des  Sprachenparagraphen  zu  bezeichnen,  und  er  hat  dies  auch,  wie  die
„Nordd.  Allgem.  Zeitung“  (vom  20.  Dezember  1907)  festzustellen  ermächtigt  war,  keineswegs
  getan.