Dezember  1907.  281

überläßt  alles  ihrem  verständigen  Ermessen.  Es  liegt  daher  ganz  im  Sinne
des  Gesetzes,  wenn  die  Gerichte  von  ihrer  Befugnis  nur  da  Gebrauch  machen,
wo  es  nach  den  Umständen  des  einzelnen  Falles  unerläßlich  erscheint.
Wenn  dies  stets  geschähe,  würden  Mißgriffe  vermieden  werden,  wie  sie
zuweilen  vorkommen.  Es  herrscht  wohl  Einverständnis  darüber,  daß  in
der  neuen  Strafprozeßordnung  hier  eine  wirksame  gesetzliche  Abhilfe  zu
schaffen  sein  wird;  ich  habe  deshalb  in  den  Eutwurf  eines  neuen  Strafprozeßgesetzes,
  welcher  dem  Bundesrate  demnächst  zugehen  wird,  dahin
gerichtete  Bestimmungen  aufnehmen  lassen.  Aber  auch  abgesehen  von
diesem  gesetzgeberischen  Einschreiten  sollte,  wie  ich  meine,  in  jeder  Weise
dahin  gewirkt  werden,  daß  niemals  ohne  gebieterischen  Anlaß  von  dem
durch  das  Gesetz  zur  Verfügung  gestellten  Zwangsmittel  Gebrauch  gemacht
werde.  Wenn  die  Staatsanwaltschaften  darauf  hingewiesen  würden,
ihrerseits  bei  der  Stellung  von  Anträgen  auf  Anordnung  der  Zwangshaft
Zurückhaltung  zu  üben,  aber  auch  den  Gerichten  gegenüber  die  Bedenken,
welche  gegen  die  Anwendung  der  Maßregel  nach  Lage  des  Einzelfalles
sprechen,  regelmäßig  geltend  zu  machen,  so  möchte  sich  eine  größere  Vorsicht
  bei  der  Anwendung  des  Gesetzes  wohl  erreichen  lassen,  ohne  daß  der
Unabhängigkeit  der  Gerichte  zu  nahe  getreten  wird.  Ich  wärc  daukbar,
wenn  diese  Anregung  bei  den  einzeluen  Hohen  Regierungen  eine  entgegenkommende
  Würdigung  finden  und,  wo  dies  angezeigt  erscheint,  zu  entsprechenden
  Anweisungen  an  die  zuständigen  Iunstanzen  führen  sollte.

Bülow.

XXXII.  Tierschutz.

Der  Bonner  Tierschutzverein  hatte  dem  Reichskanzler  für  die  im  Reichstage  im
Interessc  des  Tierschutzes  gesprochenen  Worte  ½)  seinen  Dank  ausgedrückt  und  zugleich
gebeten,  diesen  Dank  auch  der  Fürstin  von  Bülow  auszusprechen.  Der  Reichskanzler
antwortete.  darauf  telegraphisch  unter  dem  15.  Dezember  1907:

Für  die  freundliche  Begrüßung  meinen  und  meiner  Frau  herzlichen
Dank.  Die  Tiere  vor  Grausamkeit  schützen,  heißt  nicht  nur  die  Natur  lieben,
sondern  bedeutet  auch  eine  Aufgabe  sittlicher  Menschenerziehung.  Wer
gegen  Tiere  roh  ist,  wird  es  auch  gegen  Menschen  sein.

Reichskanzler  Fürst  Bülow.

1)  Rede  vom  30.  November  1907.  Oben  S.  89.