302  XLVII.  Heimarbeit.  —  XLVIII.  Speck  v.  Sternburg.  —  XLIX.  S.  Münz.

gesetzlichem  Wege  eine  Besserung  der  Lage  der  Heimarbeiterinnen  zu
erreichen.

Die  in  Ihrem  Schreiben  erwähnte  englische  Heimarbeitergesetzgebung
verfolge  ich  mit  Interesse  und  werde  insbesondere  in  der  ebenso  wichtigen
wie  schwierigen  Lohnfrage  daraus  gern  diejenigen  Anregungen  entnehmen,
die  sich  nach  Lage  der  Sache  für  die  deutschen  Verhältnisse  ergeben.  Immer—
hin  scheinen  mir  die  in  letzter  Zeit  im  englischen  Unterhause  behandelten
Vorschläge  zur  Regelung  der  Löhne  in  der  Hausarbeit,  soweit  ich  unter—
richtet  bin,  vorerst  auf  einen  Versuch  für  ein  Teilgebiet  der  Hausarbeit
hinauszulaufen.  Die  Erfahrungen,  die  man  in  England  mit  einem  solchen
Versuche  machen  wird,  dürften  einen  beachtenswerten  Anhalt  für  die
weitere  Behandlung  dieser  Frage  auch  in  Deutschland  bieten.  Zunächst
hoffe  und  glaube  ich,  daß  der  dem  Reichstag  zurzeit  vorliegende  Gesetzentwurf,
  betreffend  die  Abänderung  der  Gewerbeordunng,  mit  seinen
neuen  Vorschriften  über  „Hausarbeit“  (Titel  VII  a)  den  Weg  bahnen
wird,  die  größten  Mißstände  auf  dem  Gebiete  der  Heimarbeit  zu  beseitigen.

Bei  dem  im  Werke  befindlichen  Umbau  der  Arbeiterversicherung
wird  auch  die  Frage  geprüft,  inwieweit  und  auf  welchem  Wege  eine  Ausdehnung
  dieser  Versicherung,  insbesondere  der  Krankenversicherung  auf
die  Heimarbeiter  nach  deren  besonderen  Verhältnuissen  durchführbar  ist.

Im  übrigen  seien  Sie  versichert,  liebes  Fräulein,  daß  ich  nach  wie  vor
den  Bedürfnissen  der  Heimarbeit  meine  warme  Anteilnahme  und  volle
Aufmerksamkeit  zuwende  und  fortgesetzt  bereit  bin,  zur  Abstellung  der
Schäden,  die  sich  in  Deutschland  infolge  der  Heimarbeit  zeigen,  alle  angängigen
  Maßnahmen  den  gesetzgebenden  Faktoren  des  Reichs  vorzuschlagen.
  Es  wird  jedoch  geboten  sein,  auf  diesem  Gebiete  der  Sozialpolitik
vorsichtig  vorzugehen,  schon  um  nicht  die  Heimarbeit  selbst,  auch  da,  wo  sie
volkswirtschaftlich  gerechtfertigt  erscheint,  zum  Schaden  der  in  ihr  Beschäftigten
  lahmzulegen.

In  vorzüglichster  Hochachtung  bin  ich

Ihr  aufrichtig  ergebener
(gez.)  Bülow.

XVIII.  Cod  des  Freiherrn  Speck  v.  Steruburg.

Beim  Tode  des  deutschen  Botschafters  in  Washington,  Freiherrn  Speck  v.  Sternburg,
  ging  seitens  des  Reichskanzlers  der  Witwe  des  Botschafters  folgende  Kondolenzdepesche
  zu½:

„Nordd.  Allgem.  Zeitung"  26.  August  1908.