348  I.XII.  Die  Restgüterfrage.  —  LXIII.  Trinkspruch.

Wirtschaft  trotz  allen  Fleißes  nicht  zu  erfüllen  sind,  und  führen  ihn  und  seine
Familie  fast  nur  zu  häufig  über  kurz  oder  lang  dem  Ruin  entgegen.  Es
ist  der  Staatsregierung  aber  nicht  entgangen,  daß  in  einigen  Bezirken
und  Erträglichen  bereits  erreicht  ist  und  in  anderen  Bezirken  bald  erreicht
sein  wird.  Gerade  diese  Erkenntnis  ist  eine  der  Haupttriebfedern  gewesen
für  die  Gesetzgebung  des  verflossenen  Jahres,  wic  ich  das  ja  auch  im  Landtage
  mehrfach  betont  habe.  Eine  Fortführung  der  Ansiedlungspolitik  lediglich
auf  Kosten  des  deutschen  Großgrundbesitzes  war  unmöglich,  seine  zu  weit
gehende  Verminderung  mußte  verhütet  werden.  Daher  einerseits  die  Schaffung
  des  sogenannten  50-Millionenfonds,  durch  den  die  Erhaltung  wirtschaftlich
  gefährdeter  Güter  in  deutscher  Hand  erleichtert  wird,  und  anderseits
  die  Verleihung  des  Enteignungsrechts.

Die  Königliche  Staatsregierung  ist  also  in  der  Wertschätzung  eines
gesunden  deutschen  Großgrundbesitzes  und  seiner  Bedeutung  für  die  Entwicklung
  unserer  Ostmark  mit  Ihnen  ganz  einer  Meinung.  Ich  habe  den
Großgrundbesitz  vor  einem  Jahre  im  Herrenhause  geradezu  als  unentbehrlich
  bezeichnet  1).  Ich  erkenne  auch  an,  daß  die  Frage  der  Erhaltung
von  Großbetricben  im  Wege  der  Restgüterbildung  für  eine  Reihe  von
Bezirken,  in  denen  viel  deutscher  größerer  Besitz  aufgeteilt  worden  ist,  in
letzter  Zeit  erhöhte  Bedeutung  gewonnen  hat.  Sie  ist  zwar,  wie  der  Herr
Landwirtschaftsminister  im  Landes-Okonomiekollegium  mit  Recht  betont
hat,  nur  in  der  Theorie  leicht  zu  lösen,  in  der  Praxis  werden  sich  oft  große
Schwierigkeiten  ergeben.  Wenn  aber  fiskalische  Interessen  selbstverständlich
auch  nicht  außer  acht  bleiben  können,  so  müssen  doch  jedenfalls  —  darin
stimme  ich  Ihnen  zu  —  die  Bedingungen  für  die  Ubernahme  eines  solchen
Gutes  so  gestellt  werden,  daß  das  Gut  lebensfähig  ist,  d.  h.  daß  ein  tüchtiger,
mit  dem  erforderlichen  Betriebskapital  versehener  Landwirt  darauf  dauernd
sein  Auskommen  finden  kann.  Schon  in  nächster  Zeit  werden,  das  kann
ich  Ihnen  hier  mitteilen,  für  eine  Reihe  bereits  ausgelegter  Restgüter  die
Verkaufsbedingungen  nach  diesen  Gesichtspunkten  neu  festgestellt  werden.
Ich  hoffe,  daß  es  dann  gelingen  wird,  dem  Stande  der  größeren  Grundbesitzer
  in  den  Erwerbern  solcher  Güter  wirtschaftlich  gesunde  und  politisch
wertvolle  neue  Kräfte  zuzuführen.

1)  S.  die  Rede  vom  30.  Januar  1908,  oben  S.  101.