354  LXVIII.  Reichsfinanzreform.

ein  Fehler,  den  Vorschlag  der  verbündeten  Regierungen  betreffend  den
Zwischenhandel  des  Reichs  mit  Branntwein  a  limine  abzulehnen.  Mehr
und  mehr  zeigt  die  Debatte,  daß  hier  der  von  der  Regierung  vorgeschlagene
Weg  am  besten  zum  Ausgleich  führt  zwischen  den  finanziellen  Interessen
des  Reichs  und  den  Interessen  der  Produzenten.  Die  doktrinäre  Verfechtung
  eines  Prinzips  kann  uns  hier  nicht  weiter  bringen:  das  Schlagwort
  „wider  alle  Monopole“  verliert  seine  Bedeutung  im  Zeitalter  der
Kartelle  und  Trusts.  Heute  darf  die  Parole  nicht  lauten:  „Für  unbedingte
Gewerbefreiheit  und  gegen  das  Monopol“,  sondern  sie  hätte  lauten  sollen:
Für  das  Staatsmonopol  statt  des  Privatmonopols,  für  das  Staatsmonopol,
das  100  Millionen,  die  wir  als  Steuerertrag  vom  Branntwein  allseitig
erwarten,  am  schonendsten  aufbringen  kann,  die  sog.  Liebesgabe  beseitigen
und  allen  Interessen  gleichmäßig  gerecht  werden  würde.

Und  wie  steht  es  mit  dem  Ausbau  der  Erbschaftsabgaben?  Hier  ist
es  nicht  so  sehr  die  nüchterne  Betrachtung  der  realen  Tatsachen  gewesen,
die  große  und  angesehene  Kreise  im  Lande  zu  ihrer  bisher  ablehnenden
Haltung  veranlaßt  hat.  Vielmehr  haben  Besorgnisse  hineingespielt,  die
sorgfältiger  Prüfung  nicht  standhalten  sollten.  Ich  gebe  die  Hoffnung  nicht
auf  —  und  Ihre  Kundgebungen  bestärken  mich  hierin  —,  daß  auch  die
Landwirtschaft  erkennen  wird,  daß  sie  sich  mit  der  Ausdehnung  der  Erbschaftsbesteuerung
  wird  abfinden  können.

Auf  der  Nachlaßsteuer  werden  die  verbündeten  Regierungen  nicht
bestehen.  Da  aber  der  Besitz  nach  fast  allgemeiner  Ubereinstimmung  in
Höhe  des  aus  der  Nachlaßsteuer  veranschlagten  Betrags  an  den  neuen
Steuern  beteiligt  sein  muß  und  eine  andere  gerechte,  zweckmäßige  und
gleich  ertragreiche  Besitzsteuer  mit  besserer  Aussicht  auf  Annahme  im  Reichstage
  zur  Zeit  nicht  vorgeschlagen  werden  kann,  so  müssen  wir  an  der  Ausdehnung
  der  Abgabe  auf  die  nächsten  Verwandten  in  der  Form  einer  Erbanfallsteuer
  festhalten.

Auch  der  Landwirtschaft  nahe  stehende  Autoritäten  geben  ja  zu,  daß
die  vorgeschlagenen  Sätze  ertragen  werden  können,  und  daß  die  landwirtschaftlichen
  Interessen  schon  in  den  Regierungsvorschlägen  berücksichtigt
worden  sind.  Werden  doch  2/Z  bis  ¾  der  deutschen  Landwirte  von  der
Steuer  überhaupt  nicht  betroffen.  Die  Landwirtschaft  sollte  aber
auch  nicht  vergessen,  daß  sie  unter  einer  Gesetzgebung
lebt,  die  mit  der  größten  Gewissenhaftigkeit  ihre  gesamten
  Interessen  fördert  und  am  Herzen  trägt.  Ich
persönlich  nehme  es  durchaus  nicht  leicht,  in  dieser  Frage
mich  im  Widerspruch  zu  manchem  alten  Freunde  zu  be-