370  LXXXII.  Die  Gründe  des  Rücktritts.

anderen  Grundsätzen  gehandelt.  Ich  bin  geblieben  einzig  und  allein,  weil
ich  es  meinem  Kaiser  schuldig  war.  Er  hat  mir  den  Wunsch  ausgesprochen,
daß  ich  bleiben  möge,  bis  die  Reichsfinanzreform  erledigt  sei.  Ich  hätte  es
für  eine  Untreue  gehalten,  wenn  ich  mich  diesem  Wunsche  eutzogen  hätte.
Rücksicht  auf  den  Reichstag  und  die  Parteien  hat  mich  dabei  allerdings
nicht  bestimmt.  Denen  zuliebe  bin  ich  nicht  geblieben.  Ich  habe  auch
weder  das  Bedürfnis  empfunden  noch  einen  sachlichen  Grund  gesehen,
mich  vor  den  Parteien  nochmals  über  die  Finanzfrage  zu  äußern,  und
noch  weniger  über  meinen  Rücktritt,  der  geht  nur  den  Kaiser  und  mich  an."

Auf  die  Frage,  warum  Fürst  Bülow  nicht  zur  Auflösung  geschritten  sei,  erwiderte
dieser:

„Sie  werden  nicht  von  mir  verlangen,  daß  ich  mich  gegen  den  albernen
Vorwurf  verteidige,  es  hätte  mir  dazu  an  persönlichem  Mut  gefehlt.  Ich
habe  lange  genug  im  politischen  Kampfe  gestanden,  habe  so  viele  Aktionen
des  letzten  Jahrzehnts  im  Kampfe  durchgesetzt,  daß  man  mich  mit  solchen
Anklagen  verschonen  sollte.  Wenn  ich  es  nicht  für  richtig  gehalten  habe,
dem  Kaiser  die  Auflösung  vorzuschlagen,  so  haben  mich  sachliche  Gründe
bestimmt.  Ich  mußte  anderen  Erwägungen  folgen,  als  der  Parteimann.
Ich  mußte  auch  die  Zukunft  im  Auge  behalten.  Ich  konnte  mich  nicht  für
einen  Wahlkampf  begeistern,  der  nach  rechts  hätte  geführt  werden  müssen
und  zum  notwendigen  Ergebnis  eine  gar  nicht  abzuschätzende  Verstärkung
des  Radikalismus  und  speziell  der  Sozialdemokratie  gehabt  hätte.  Die
Auflösung  hätte  zudem  eine  Verschiebung  der  Reichsfinanzreform  zur
Folge  gehabt,  und  niemand  weiß  mehr  als  ich,  wie  sehr  die  Einzelstaaten
die  endliche  Erledigung  der  Sache  herbeisehnten,  wie  außerordentlich  sie
unter  einer  weiteren  Verzögerung  zu  leiden  gehabt  hätten.  Und  dann:
hätte  denn  ein  im  Kampfe  gegen  rechts  zusammengebrachter  Reichstag
  eine  Mehrheit  für  eine  im  Sinne  der  Reichsregierung  brauchbare
Reform  zur  Verfügung  gestellt?  Vom  Standpunkte  der  Befürworter  der
Auflösung  wäre  günstigstenfalls  eine  liberal-sozialdemokratische  Mehrheit
zu  erwarten  gewesen.  Sie  werden  mir  zugeben,  daß  wir  von  einer
solchen  Mehrheit  400  Millionen  indirekter  Steuern  nicht  hätten  erhalten
können.  Nach  Lage  der  Dinge  konnte  in  diesem  Augenblicke  die  Auflösung
für  die  Verbündeten  Regierungen  nicht  in  Frage  kommen.“

Das  Gespräch  wandte  sich  dann  im  einzelnen  den  Ereignissen  vom  24.  Juni  zu.

„Niemand  bedauert  tiefer  als  ich“,  sagte  der  Fürst,  „daß  die  Erweiterung
  der  Erbschaftssteuer  gefallen  ist.  Die  Folgen  der  Ablehnung  dieser