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TFolksbücherei  Stolp  i.  Pom.
Leihvorschrifken.

(Gekürzte  Leihordnung.)

.  Leihfrist:  14  Tage.  Berlängerung  derselben  ist

unte:  Vorzeigung  des  Buches  zu  beanfragen;  sie
kann  gewährkt  werden,  wenn  keine  Vormerkung
vorl  egk.

.Nach  Ablauf  der  Leihfrist:  an  säumige  Leser  unter

Erhobung  steigender  Gebühren:  Erinnerung,  Mahnun,],
  Abholung  der  Bücher.

Bücher  sehr  schonen!  In  Papier  eingeschlagen  zu
balten!  Nicht  mit  feuchten  Fingern  umzublältern!
KReine  Leihstunden:  am  Reujahrstage,  den  ersten
Feiertagen,  aln  Beihnachts-  und  Silvesterabend,
am  Bußtage  und  während  der  großen  Schulferien.
Zu  den  großen  Schulferien  müssen  alle  Bücher
zurückgegeben  werden.

Berlorene,  verstümmelke  und  stark  beschädigke
Büher  sind  zum  Ladenpceise  eder  durch  neue
Bücher  zu  ersetzen.  Bei  Verschmuhungen  und
leichkeren  Beschädigungen  ist  die  Wertverminderung
zu  bezahlen.  Aaß  vorhandene  Schäden  hat  der
Entleiher  sofort  aufmerksam  zu  machen.

Da#  Weilerverleihen  ist  nicht  gestakkek.
Wohnungsänderung  ist  anzuzeigen.

An  keckende  Krankheiten  im  Hausstande,  zu  dem

der  Leser  gehörk,  find  unter  Bezeichnung  der  enkliesbenen
  Bücher  alsbald  schriftlich  anzuzeigen.

Die  Bücher  sind  erst  nach  der  durch  den  zufländigen

  städlischen  Beamten  erfolgken  und  durch
ihn  bescheinigten  Reinigung  von  Ansteckungsstoffen
zurückzugeben.

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