einer  mittelmäßigen  Summe  von  50  000  Rthl.  zu
lösen  und  zugleich  ihre  Stadt  zu  retten,  welches  ste
gleichwohl  nicht  haben  tun  wollen.

Ad.  4.

Der  Graf  Welling  hat  es  auch  in  seinem  Briefe
(vom  11.  Januar  1713  an  Flemming  und  Schol-#en)
  nicht  verhehlet,  daß,  wenn,  in  Stralsund  und
Wismar  eingeworfene  Feuerballen  ihre  Wirkung  getan
  hätten,  es  an  der  Rechtfertigung  des  Brandes
nicht  ermangelt  haben  wärde.  Allein  was  der
Kriegsbrauch  zur  Entschuldigung  der  unvermeidlichen
  Dinge  immer  beitragen  mag,  eben  dasselbe
macht  die  ohne  die  geringste  Notwendigkeit  geschehene
  Einäscherung  der  Stadt  Stade  nur  desto  abscheulicher.
  Diejenigen,  welche  ohne  Vorurteil  das
Schicksal  von  Stade  und  Altona  ansehen  wollen,
werden  gestehen  müssen,  daß  Stade  mit  wohlbedachtem
  Rat  und  Vorsatz  in  die  Asche  gelegt  worden,
  nur  um  die  armen  Bürger  und  das  Landvolk,
so  seine  Habseligkeiten  hineingeflüchtet,  in  die
äußerste  Armut  zu  stürzen,  und  daß  hingegen  der
Brand  in  Altona  nicht  anders  als  wider  Willen
hat  befohlen  werden  müssen,  nachdem  die  Einwohner
  mit  ungemeiner  Hartnäckigkeit  sich  davon  zu  befreien
  selbst  geweigert.

Ad.  5.

Der  Unterschied  zwischen  denjenigen  Exzessen,  so
ohne  Befehl  verübet  werden  und  denienigen,  so  auf
ausdrücklichen  Befehl  geschehen,  ist  sehr  wohl  gegrindet
  und  was  der  Graf  Steinbock  darüber  geredet
  (seine  Rechtferligung  über  den  Brand  von  Allona)
  liberaus  vernünstig  und  billig.  Es  war  aber
damals  nur  die  Frage  von  denjenigen,  die  der  Soldat
  zuweilen  hin  und  wieder  verübet.  Was  hingegen
  die  barbarischen  Graufamkeiten  angehet,  welche
durchgehends  in  einem  ganzen  Lande  verübet  werden
  und  nicht  anders  als  mit  der  gänzlichen  Verwiistung
  einer  ganzen  Provinz  endigen,  wie  es  den
Gändern  Sr.  Königl.  Moajestät  von  Schweden  widerfahren,
  allwo  Dänemarks  und  des  Königs
August  Alliierte  die  Waffen  geführet;  so  ist  es  wohl
nicht  wahrscheinlich,  daß  selbige  ohne  ausdrücklichen

Befehl  der  Oberen  sollte  geschehen  sein  können.
Oder  man  würde  selbst  notwendig  gestehen  müsihren

  Armeen  weder  gute  Ordnung
noch  Zucht  sei.  Die,  so  es  nicht  wissen,  daß  gedachte
  Alliterte  vor  der  Narvischen  Schlacht  Grausamkeiten
  verübet  haben,  mögen  nur  diejenigen  fragen,
  so  an  diesen  Orten  selbst  gewesen,  in  welchem
Zusiande  sie  Ingermanland  und  Esthland  gefunden
vor  der  Ankunft  Sr.  Königl.  Majestät  von  Schweden
  im  Jahre  1700.  Sie  werden  alle  bestätigen,
was  man  aus  den  damaligen  Zeitungen  gelesen,
daß  in  der  Umgegend  von  Narva  über  15  deutsche
Meilen  die  Stelle,  wo  ein  Haus  gestanden  oder  wo
Menschen  gewohnet,  kaum  zu  erkennen  gewesen.  Und
daß  Se.  Königliche  Majestät  von  Schweden,  da  sie
mit  der  Armee  zum  Entsatz  der  Festung  Narvasen,

  daß  bei

Unser  Pommerland

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eileten,  dieselbe,  um  sie  gegen  das  ungestüme  Wetter
  und  den  rauhen  Winter  zu  schützen,  nirgends
unter  Dach  bringen  kennen,  sondern  genötigt  worden,
  das  Kriegsvolk  durch  die  Asche  und  Kohlen
der  verbrannten  Wohnungen  marschieren  zu  lassen.
Man  urteile  nach  der  Billigkeit,  ob  dieses  betrübte
Anschauen  eines  sonst  sehr  schönen  Landes  Se.  Königliche
  Majestät  von  Schweden  weniger  abscheulich
vorkommen  mögen  als  Sr.  Königl.  Majestät  von
Dänemark  die  jetzige  Gestalt  der  Stadt  Altona.  Und
ov0  es  eben  zu  verwundern  wäre,  wenn  Se.  Königl.
Maiestät  von  Schweden,  nachdem  sie  die  Feinde
verjage.t,  ihnen  einigermaßen  Gleiches  mit  Gleichem
vergolten  hätten  durch  die  Verbrennung  einiger
schlechten  Hütten  in  Rußland.  Sofern  es  nun  wahr
ist,  wic  es  wohl  eine  unwidersprechliche  Wahrheit
bleibet,  daß  die  Anfänger  der  ersten  Grausankeiten
die  Verantwortung  aller  derjenigen,  die  nachgehends
  verübet  worden,  auf  sich  geladen  haben:  so
ist  auch  der  Altonaische  Brand  allerdings  auf  derjenigen
  NRechnung  zu  schreiben,  welche  bei  dem  Anfange
  eines  unrechtmäßigen  Krieges  mehr  dergleichen
  ausgeübet  als  man  zur  Rechtfertigung  Sr.
Königl.  Majestät  von  Schweden  bedürste,  wenn  Se.
König"l.  Majestät  deren  Beispiel  hätte  folgen  und
alle  die  feindlichen  Länder,  die  Ihre  siegreichen
Waffen  durchdrungen,  mit  Feuer  und  Schwert  hätle
verheeren  wollen:  Und  dieses  nach  dem  BVölkerrechte.


Ad.  6.

Alle  Beispiele  voriger  Zeiten,  die  Bombardierung
  der  Stadt  Kopenhagen  im  Jahre  1700  und
die  Kontributionen,  welche  sämtliche  Garans  (Bürgen)
  der  Altonaischen  Traktaten  in  Holstein  und  der
Grafschaft  Oldenburg  eintreiben  lassen,  zeigen  zur
Genüge,  daß  die  Garans,  nachdem  die  Notwendigkeit
  erfordert,  daß  sie,  um  die  versprochene  Garantie
  zu  leisten,  die  Waffen  ergreifen  müssen,  Feindseligkeiten
  zu  verüben  befugt  seien  und  daß  folglich
der  Name  und  die  Beschaffenheit  von  Garant  weder
den  hohen  Ruhm  S.  Königl.  Majestät  von  Schweden
  noch  die  ungemeine  Mäßigung,  welche  sie  auf
Seeland  verspüren  lassen,  im  geringsten  verkleinern
mögen.

Ad.  7.

Was  Sachsen  anbetrifft,  so  würde  das  Interesse
Sr.  Königl.  Majestät  von  Schweden,  wenn  sie  nur
dasselbe  zu  Rate  ziehen  wollen,  nichts  anderes  erfordert
  haben,  als  selbiges  Land  zu  Grunde  zu
richten,  gleichwie  es  den  schwedischen  Ländern  durch
den  König  August  und  seinen  Alliierten  wiederfahren.
  Solches  würde  auch  das  einzige,  sichere  Mittel
  gewesen  sein,  um  den  neuen  Buruch  des  Alt-Ranstädtischen
  und  vielleicht  zugleich  des  Travendahlischen
  Friedens  zuvor  zu  kommen;  allermaßen

ein  ganz  zu  Grunde  gerichtetes  Land  dem  König
August  nicht  die  Mittel  hätte  gewähren  können,
welche  er  gleichwohl  daselbst  gefunden,  um  den

durch  einen  so  feierlichen  Traktat  geendigten  Krieg
aufs  neue  wieder  anzufangen.