Ueuvorpommersche  Jubiläums-Gedanken.

Im  Kriegslirm  fast  unbeachtet,  beging  Neuvorpommern
  mit  Rügen  (der  hemige  Regierungsbezirk
  Stralsund)  die  hundertjährige  Zugehörigkeit
zu  Preu#en.  Große  Festlichkeiten  mit  Denkmolsund
  anderen  Weihefeiern  waren  geplant,  um  darzutun,
  daß  die  Neuvorpommern  gute  Preußen  geworden
  sind  —  allein  das  Schidsal  hat  es  anders
gewollt.  Der  Krieg  hat  allerdings  auch  Gelegenbeit
  gegeben,  die  treu-preußische  Gesinnung  der  Neuvorpommern
  zu  beweisen:  durch  die  Heldentaten,
die  die  Regimenter  verrichtet  haben,  die  sich  aus
Neuvorpommern  rekrutieren.  Es  sei  nur  erinnert
am  die  Tapferkeit  der  42er  (Stralsund  und  Greifswald),
  der  34er  (Stettin),  der  ger  (Stargard),  der
54er  in  Kolberg  und  vieler  anderer  Truppenteile,
zu  denen  Neuvorpommern  gehören.  Neuvorpommerns
  Söhne  haben  mit  ihrem  Blut  das  Gelübde
der  Treue  zum  König  von  Preuben  und  Hergog
von  Pommern,  das  die  Großväter  und  Urgroßväter
  vor  hundert  Jahren  in  Stralsund  in  die
Hand  des  Oberpräsidenten  von  Pommern  Staatsministers
  Frhrn.  v.  Ingersleben  schwuren,  besiegelt.


Jawohl,  Neuvorpommern  ist  unter  der  Herrschaft
  der  Hohenzollerm  in  den  verflossenen  hundert
Jahren  „preu  isch"  geworden,  nur  ist  die  Borussifizierung
  noch  nicht  ganz  durchgedrungen.  Das  sollte
indes  anläßlich  der  Hundertiahrfeier  geschehen  —
wenigstens  erhoffte  man  es  —  der  Krieg  hat  es  indes
zuwege  gebracht,  daß  die  Abschaffung  der  noch  in

Geltung  befindlichen  Stadtrezesse  und  noch  so
manch  anderer  Zöpfe  hinauscoeschoben  werden
muste.  Um  die  Eigentümlichkeiten,  die  Neuvorvommern

  noch  anhaften,  zu  verstehen,  müssen  wir
etwas  zurückgreifen.

Seit  dem  Beainn  der  Geschichte  hat  Vorpommern
  eine  Sonderstellung  in  Pommern  eingenommen.

  Im  Mittelalter  fand  diese  Sonderstellung
ihren  Ausdruck  darin,  daß  Neuvorpommern  die

Linie  „Pommern-Wolgast“  des  Herzoatums  Pommern
  bildete.  Zwar  war  Neuvorpommern  unter
dem  letzten  Pommernherzog  Bogislaw  XIV.  noch
einmal  mit  dem  übrigen  Pommern  unter  einem
Zepter  vereinigt,  allein  schon  nach  dem  dreißigjährtgen
  Krieg  fiel  es  an  die  Schweden,  die  es
etwa  170  Jahre  gehalten  haben.  Die  Schwedenzeit
  erlanate  durch  die  Erbhuldiging  vom  16.  November
  1815  in  Stralsund  ihr  Ende:  damit  kam
Neuvorpommern  wieder  zu  Deutschland,  zu  dem  es

Von  6.  A.  Benflage,  Greifswaldgeograbhisch

  gehbrt.  Vielleicht  wäre  Neuvorpommern
  erst  viel  spiter  preusisch  geworden,  wenn

nicht  Schweden  den  westlichen  Teil  Pommerns  an
Dänemark  hätte  abtreten  wollen.  Männer  wie  Ernst
Moritz  Arndt  (damals  in  Frankfurt  a.  M.),
Professor  Schildener  in  Greifswald,  Fürst
Malte  zu  Putbus  und  andere  wehrten  sich  jedoch
gegen  diesen  Gedanken,  und  so  bekam  der  von  König
  Friedrich  Wilhelm  III.  längst  gehegte  Plan,
Neuvorpommern  auf  friedlichem  Wege  zu  erwerben,
  nickt  nur  neue  Nahrung,  sondern  wurde  auch
zur  Wirklichkeit.  Am  4.  und  7.  Juni  1815  wurden
  von  Hardenberg  auf  dem  Wiener  Kongreß  die
Verträge  abgeschlossen,  welche  die  Schweden  endailtig
  aus  Pommern  verdrängten.  Wichtig  ist  der  Inhalt
  des  Tractats  vom  7.  Juni  für  die  Beurleilung
  der  späteren  Verhältnisse.  Darin  hieß  es:
Der  König  von  Schweden  und  Norwegen
tritt  für  immer  das  Herzogtum  Pommern  umnd
das  Fürstentum  Rügen  mit  allen  Dependencen,

Inseln,  Festungen,  Städten  und  Ländereien

an  den  König  von  Preuren  ab;  mit  der  Testung

Stral  und  alle  Artillerie  und  alle  Kriegsvorräte,

  auwerdem  200  Festungsgeschütze  und  6  armierte

  Kanonenschaluppen.  Die  Domänen  werden
  der  preusrischen  Regierung  zurückgegeben.

Preu'en  zahlt  daffir  3½  Mill.  Tholer  Preuß.

Courant  an  Schweden.  Ferner  verpflichtet  sich

Preuen,  alle  Rechte  und  Privilegien

  anzuerkennen,  besonders  die  Academie

  in  Greifswald  in  ihren  Einkünften  und

Bestand  zu  belassen.

Darin  werden  also  alle  aus  der  Schw  denstammenden
  Rechte  und  Privilegien  anerkannt.

der  weiteren  Betrachtung  ist  die  Proklametion
Frhrn.  v.  Ingersleben  vom  23.  Oktober  1815
Intere'se.  Es  heißt  darin:
Pommern  und  Rügier!

Euch  ist  die  Trennungvon  Eurem
bisherigen  geliebten  Herrscher
schwer.  Seyd  überzeug",  mein  König  und
Herr  ert  Euer  Gefübl,  das  Gef  hl  eines  elten
treuen  deutschen  Volkes,  als  sichere  Bürgschaft
Eurer  k  in'tigen  Anhänglichkeit  an  Shn  und
Sein  Königliches  Haus.  Er  versichert  Euch
durch  mich  Seiner  landesvöterlichen  Huld  und
Gnade  und  erwartet  von  Euch,  den  tüünasten
seinen  Thron  umringenden  FHindern,  Gehorsam,
Liebe  und  Vertrauen.  Er  wird  Euch  schügen

zeit
Bei
des
von