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mit  dem  kräftigen  Arm,  mit  dem  er  Deutschlands

  Fesseln  zerbrechen  half  und  uns  zur
Deutschheit  zurückführte,  in  welche  jeder  deutsche
  Mann  seine  höchste  Würde  setzet.  Er
sichert  Euch  für  immer  Eure

wohlerworbenen  Rechte,  Privilegien
  und  Freyheiten;  gestattet  Euch
nach  den  bestehenden  Tractaten  freyen  Handel
mit  Gro  brittannien,  Schweden,  Norwegen  und
andern  befreundeten  Mächten;  wird  Euch  überhaupt
  vollkommene  bürgerliche  Freyheit  unter
dem  Gesetz  gewähren;  alle  Hindernisse,  die  sich
der  willenschaftlichen  Kultur,  dem  Gewerbefleiße
  und  dem  Handel  entgegenstellen,  wegräumen
  lassen,  und  so  gleichzettig  für  Euer  moralisches
  und  physisches  Wohl  sorgen.  Welch'  eine
schöne  Aussicht  in  die  Zukunft  für  Euch  und
Eure  Nachkommen!  Erringet  und  verdient  die
Segnungen  des  neuen  Bundes,  die  ich  Euch  von
ganzem  Herzen  wünsche.

Auch  darin  werden  die  „wohlerworbenen
Rechte,  Privilegien  und  Frriheiten“  garantiert.
Diese  Garantien  waren  notwendig,  denn  die  heute
vielfach  verbreitete  Meinung,  die  115  000  Neuvorpommern
  hätten  sich  mit  jeder  Faser  des  Herzens
  darnach  gesehnt,  Preußen  zu  werden,  ist  irrig.
  In  den  170  Jahren  der  Schwedenherrschaft
hatten  die  Bewohner  Neuvorpommerns  schwedische
Geräuche  kennen  gelernt  und  fühlten  sich  unter  der
milden  Stockholmer  Herrschaft  durchaus  wohl.
Richtig  ist  jedoch,  daß  es  damals  allgemein  hieß,
das  Wiederhinzutreten  zu  Deutschland  begünstige
die  politischen  und  allgemeinen  Verhältnisse  des
Landes.  Diese  Hoffnung  wurde  aber  nicht  geteilt

von  den  Städten,  den  Beamten  und  den  Kauf-=keimen.

Die  Städte  besaßen  viele  Freiheiten,  die

ihnen  von  der  fernen  Regierung  nicht  beschnitten
wurden.  Die  Stadtverwaltungen  hatten  eine  gelinde
  Angst  vor  dem  preußischen  Bürokratismus
und  begünstigten  natürlich  den  schwedischen  Schlendrian.
  Da  die  Stockholmer  Regierung  bei  der  Abgelegenheit
  des  Landes  keine  Seide  spimen  konnte
und  die  schwedischen  Kassen  selbst  immer  leer  waren,
  mußte  sie  die  Zügel  am  Boden  schleifen  lassen,
  und  das  gerade  war  den  Städten  recht,  um  in
ihrer  Selbständigkeit  und  Selbstherrlichkeil,  die  ihnen
der  schwedische  Stadtrezeß  verlieh,  nicht  gestört  zu
werden.  In  den  Greifswalder  Magistratsakten  ist
die  Bemerkung  (vom  Landrat  Meyer  herrührend)
enthalten:

.  .  .  Ich  füge  den  aufrichtigen  Wunsch  hinzu,
  daß  unsere  Stadt  unter  der  glorreichen  Regierung
  unseres  jetzigen  neuen  Landesherrn  das
Glick  genieße,  deßen  sie  sich  unter  der  Königl.
Schwedischen  Landeshoheit,  von  der  wir  uns
nicht  anders  als  mit  Schmerz  trennen
können,  zu  erfreuen  gehabt  hat.

Welcher  Art  der  Schmerz  gewesen  ist,  geht

aus  den  Akten  zwar  nicht  mit  Genauigkeit  hervor:

—(#  bbe  Pommerland  —  —

E41

es  wird  nur  geklagt,  „was  und  wie  in  dieser  Angelegenheit
  verfahren  und  dabey  vorgegangen  ist,
was  jedem  merkwürdig  seyn  und  bleiben  wird.“
Greifswald  wollte  wenigstens  eine  bindende  Erklärung
  zwecks  Bestätigung  der  Privilegien  von  der
preußischen  Regierung  erlangen  (die  Proklamation
vom  23.  Oktober  war  noch  nicht  erschienen!)  und  war
geneigt,  vor  der  Erbhuldigung  sogar
eine  Abordnung  nach  Berlin  zum
König  zu  entsenden,  um  dies  zu  erreichen.
  Wurde  die  Absendung  der  Abordnung  nach
Berlin  durch  den  Wortlaut  der  Ingerslebenschen
Zusicherung  gegenstandslos,  so  ist  das  Berhalten
der  Greifswalder  Stadtverwaltung  doch  für  die  damalige
  Stimmung  des  Landes  bezeichnend.

Wie  die  Städte,  so  waren  auch  die  Beamten
  nicht  besonders  erfreut  über  die  Neugestaltung
der  Dinge.  Bei  der  Huldigung  in  Stralsund  am
16.  November  1815  brachte  es  der  Sprecher  der
„schwedischen  Partei“  fertig,  daß  er  seinen  Gefühlen
  wie  folgt  Ausdruck  verlieh:  „Wir  freuen  uns
aufrichtig,  nach  etwa  200  Jahren  wieder  an  die
deutsche  Macht  zurückzufallen;  aber  schwarzer
Undank  würde  es  sein,  wollten  wir  all  der  Segnungen
  vergessen,  die  wir  unter  schwedischem  Zepter

  genossen:  es  war  ein  milder  und
Wohlstand  erzeugen  der.“  Bei  den  Beamten
  galten  eben  nur  die  —  laxen  Anordnungen

der  schwedischen  Regierung  etwas.

Das  „L.  S.“  in  einem  Kreise  auf  den  Regierungsverfügungen
  (loco  sigilli)  pflegte  man  allgemein
  zu  übersetzen  mit  „Lat'n  susen“  oder  „Lügen
sinds“.  Die  allerhöchsten  Verordnungen  waren  ebenso
schnell  vergessen,  wie  sie  erschienen  waren.  Die
Ritter  konnten  schalten  und  walten,  wie  sie  Lust
hatten.  Die  Landstraßen  waren  weder  durch
Bäume,  noch  durch  Gräben  bezeichnet  und  bildeten
bei  Tauwetter  unglaubliche  Sumpf=  und  Wasserflächen.
  In  den  Städten  war  es  nicht  besser  bestellt.
  Die  Gosse  lief  mitten  auf  den  Straßen  und
bildete  im  Winter  oft  halsbrecherische  Löcher.  Daß
diese  paradiesischen  Zustände  ihre  warmen  Anhänger
  hatten,  versteht  sich  von  selbst.  Ein  niedliches
Geschichtchen  von  den  damaligen  Zuständen  entrollt
Arnold  Ruge,  der  in  seinen  Lebenserinnerungen
schreibt:

Bei  einem  Gericht  in  F.  (Franzburg?)  kam
es  einmal  vor,  daß  der  Gerichtsdirektor  die  Akten
  eines  Angeklagten  verlegt  hatte.  Der  arme
Mensch  war  lange  Zeit  vergessen  und  in  seiner
Zelle  vergraben  gewesen,  als  der  Herr  Direktor
zu  seinem  eigenen  Entsetzen  zufällig  den  verhängnisvollen
  Papierstoß  entdeckte  und  dann  ausrief:
  „Was  fangen  wir  nun  mit  ihm  an?“  Einer
der  Beisitzer  gab  darauf  den  salomonischen  Rat:
„Wir  müssen  ihn  laufen  lassen  und
froh  sein,  wenn  er  nichts  sagt.“  Das  wurde
danm  wohl  auch  befolgt,  denm  Zeitungen,  die
so  etwas  gerügt  hätten,  gab  es  damals  noch
nicht.  —  Derselbe  Gerichtsdirektor,  übrigens  ein