jetzt  erst  war  ihnen  voll  zum  Bewußtsein  gekommen,

  daß  sie  —  stillsitzend  beim  Todeskampf  der
Bundesgenossen  —  einen  schweren  Fehler  begangen

hatten:  vereinzelt  hatten  sie  sich  jetzt  nicht  weigern
dürfen,  dem  Sieger  selbst  Prenzlau  herauszugeben,
zumal  der  Burggraf  es  verstanden  hatte,  außer  den
Wolgaster  Herzögen  auch  noch  einige  Mecklenburger
Herren  an  sich  zu  ketten.  Gleichwohl  ließen  sie
ihren  ehemaligen  Kampfgenossen  nicht  im  Stich,
sondern  gaben  ihm  einen  Unterschlupf  in  der  Gegend
  von  Regenwalde.  Aber  Dietrich  von  Quitzow
dankte  ihnen  die  Gastfreundschaft  nicht;  er  war  viel
zu  tatenlustig,  als  daß  er  nun  Ruhe  gegeben  hätte.
Er  regte  seine  Faust  in  Privathändeln  und  war  in
der  Gegend  von  Regenwalde  und  Schivelbein,  wo
allerlei  Ländchen  zusammenstießen,  bald  ein  berüchtigter
  Landfriedensbrecher,  so  daß  Klagen  über
Klagen  an  den  Kaiser  einliefen,  der  damals  sich  zur
Reise  zum  Kostnitzer  Konzil  rüstete.  Als  nun  noch
bei  der  Abwesenheit  des  Hohenzollern,  der  für  den
Kaiser  in  Konstanz  unentbehrlich  war,  die  beiden
Herzöge  sich  doch  von  Quitzow  verleiten  ließen,
wieder  in  Brandenburg  einzufallen  und  Friedrich,
der  in  Kostnitz  inzwischen  den  Kurhut  erhalten
hatte,  ebermals  Klage  gegen  sie  erhob,  da  riß  Siegismund
  auch  die  Geduld,  und  er  sprach  die
Reichsacht  über  sie  beide,  Herzöge  Otto  und  Kasimir
  von  Pommern-Stettin,  aus.

Das  waren  die  Ereignisse  der  verhängnisvollen
vier  Jahre,  seit  der  Zoller  zum  ersten  Male  den
märkischen  Sand  betreten  hatte,  die  nun  in  der  Erinnerung
  unserer  beiden  Herzöge  wach  wurden.
Eben  hatten  sie  den  schwerwiegenden  Entschluß  gefaßt,
  den  Schutz  des  gefährlichen  Gastes  aufzugeben
  und  sich  mit  Friedrich  gütlich  zu  verständigen.

III.

Aug  in  Aug  standen  sich  Greif  und  Aar  gegenüber
  in  Neustadt-Eberswalde  kurz  vor  Weihnacht
1415.  Auch  Herzog  Wartislav  von  Pommern-Wolgast
  war  anwesend.  Die  Herzöge  von  Pommern=Stettin
  kamen  in  diesem  Vertrage  glimpflich  genug
davon;  der  Zoller  zeigte  wieder  weise  Mäßigung.
Sie  mußten  zwar  die  Uckermark  herausgeben,  aber
Markgraf  Friedrich  verpflichtete  sich,  die  mit  Jobst
von  Mähren  vereinbarte  Pfandsumme  zurückzuzahlen,


„dat  de  obgenant  Marggrave  her  Fridrich  schol
schaffen  und  utgeven  den  erbenomeden  heren
Otten  und  Casemer  und  Wartislaven  hertzogen
danne  geld  also  si  utgegeven  hebben,  also  die
erbenomeden  Stetinschen  Heren  und  hertzoge
Wartslaff  den  vorbenomeden  Marggrave  vor
ut  hebben  mit  rechte  na  gebracht  vor  dat  Ukerland,
  mannen  Steten  und  Slote,  mit  sodaner
tugehorunge,  also  Marggrave  Jost  hertzoge
Swantiborn  seeliger  dechtnisse  bevolen  hadde  von
den  gehenen  die  dat  geld  upgehoven  hebben“.

Unser  Dommerland

250

Ferner  wollte  Markgraf  Friedrich  für  die  Lösung
  der  Herzoge  von  der  Reichsacht  beim  Kaiser
einstehen.

„Dirmede  so  schal  alle  recht  und  acht  dat  angehoven
  und  ghan  is  vor  unsern  gnedigen  Heren
dem  Römischen  Uönige  wegen  dy  Stetinschen
sernen  und  ihre  Mane  und  Stede  gentzlich  dot
ein“.

Aber  über  den  wichtigsten  Streitpunkt  wurde
keine  Einigung  erzielt,  in  der  Lehnsfrage.

„Was  dy  erbenomeden  Heren  underlank  hadden
von  erer  beider  herschaft  dat  scholl  stan  an
beider  syt  upp  unseren  gnedigen  heren  den
Romischen  konige,  die  schall  und  mag  sei  dor
umme  mit  früntschaff  vorscheiden“.

Friedrich  war  viel  zu  klug,  um  einerseits  förmlich
  darauf  zu  verzichten,  andererseits  aber  die  Forderung
  mit  der  Schärfe  des  Schwertes  durchzuoͤrlcken,
  da  er  wohl  äußersten  Widerstand  und  lange
Kämpfe  fürchtete.  So  half  man  sich,  indem  man  in
der  Frage  die  Entscheidung  des  römischen  Künigs
anrufen  wollte.

So  kam  es  nur  zu  einer  vorläufigen  Einstellung
der  Streitigkeiten.  Anfang  des  Jahres  1417  rief
der  Kaiser  Siegismund  alle  Reichsstämde  zur  Tagung
  nach  Kostnitz,  damit  sie  ihre  Belehnung  empfingen
  und  ihm  in  der  Löfung  der  verwickelten
deutschen  und  kirchlichen  Verhältnisse  beistünden.
Weil  das  Ausschreiben  in  so  bündiger  Form  versaßt
  war,  „daß,  wer  sein  Lehne  zwischen  Datum
des  Briefs  und  Pfingsten  nicht  empfinge,  desselben
verlustig  gehen  sollte,“  da  zögerten  auch  die  pommerschen
  Herzöge,  Otto  von  Pommern-Stettin  ungd
Wartislaw  von  Pommern-Wolgast,  nicht,  die  weite
Reise  zu  unternehmen.  Sie  waren  in  Kostnitz  Zeugen
  als  mit  strenger  Beobachtung  des  uralten  Ceremonials
  und  in  herkömmlicher  Pracht  am  18.  April
1417  dem  neuen  Kurfürsten  Friedrich  auch  die  Belehnung
  über  die  Mark  Brandenburg  erteilt  wurde,
und  am  31.  Mai  empfing  auch  Otto  zu  Stettin  für
sich  und  seine  Brüder  Kasimir  das  Lehn  vom
Reiche.

„Wan  der  hochgeboren  Otto  zu  Stettin  der
pomern  der  Cassuben  und  der  Wenden  Hertzog
und  Furste  zu  Rugen  unser  lieber  ohme  und
furste,  uff  dem  letzten  Cage  des  mondes  Mayen
nechsten  vergangen,  für  uns,  als  wir  in  unser
kuniglich  majestat  zu  Konstentz  saßen  komen  ist
und  uns  gebeten  hat,  das  Wir  ihm  und  dem
bochgeborenen  Casemer  Dertzogen  zu  Stettin  etc.
sinen  Bruder  ihre  lehne  dy  sy  dann  vom  Reiche
haben  und  besitzen  zu  liben  gnediglich  geruhen“.

Doch  enthielt  diese  Urkunde  die  füe  Pommern  so
fatalen  Klauseln,  „daß  der  Mark  Brandenburg  und
des  Markgrafen  Friedrich  Freiheiten,
  Rechte  und  Privilegien,  die  ste  vom
römischen  Kaiser  über  das  Fürstentum  Ottos  umd  Kasimirs
  haben,  öffentlich  und  klänlich