Curia Romana — Dämmerzustände. Gnadensachen in foro externo ist die da- taria apostolica, in foro interno die poeni- tentiaria apostolica zuständig. Für außer- ordentliche Gnadensachen bestand früher die signatura gratiae. — Für auswärtige Angelegenheiten besteht die secretaria status unter dem Kardinalstaatssekretär. Den Dienst als Gesandte versehen Geist- liche, welche als Nuntien oder Inter- 337 nuntien bezeichnet werden. S. auch legati. — Kanzleibehörden sind die can- cellaria apostolica für Bullen, die se- cretaria brevium für Breven. — Beamte der römischen Kurie sind Prälaten, Advo- katen, Prokuratoren, Protonotare, Notare, Agenten. custodia (RR) Obhut, Bewahrungs- pflicht; s. Verschulden. D. D Abkürzung für Digesten; s. Pandek- ten. Dachs s. jagdbare Tiere. Dachtraufe, Traufgerechtigkeit, siehe Dienstbarkeit. Dahlmann, Friedrich Christoph, Hi- storiker, * 13. Mai 1785 zu Wismar, + als 0. Professor in Bonn am 5. Dez 1860. Von seinen Schriften, die juristische Qebiete behandeln, sind, neben der Quellenkunde der deutschen Geschichte, Göttingen 30 (später be- arbeitet von Waitz, 6. Aufl, hrsg von Steindorff, Göttingen 94) hervorzuheben: Forschungen auf dem Gebiete der deutschen Geschichte, Altona 22—23, 3%, und Politik auf den Grund und das Maß der gegebenen Zustände zurückgeführt®, erster (einziger) Band, Göttingen 47. Bogeng. Daktyloskopie s. Fingerabdrucksver- fahren. Dambach, Otto, * 16. Dez 1831 zu Querfurt, trat 1852 in den preußischen Ju- stizdienst und wurde 1862 Justitiar des Generalpostamts (Reichspostamts), 1873 a. o. Professor an der Universität. Er } 18. Mai 1899. Unter seinen Schriften sind hervorzuheben: Beiträge zur Lehre von der Kriminalverjährung, Berlin 60; Die preußische Nachdrucksgesetz- ebung, erläutert, Berlin 63 (mit Heydemann); ie Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes betr das Urheberrecht an Schriftwerken, erläutert, Berlin 71; Das Telegraphenstrafrecht, Berlin 92; Die Gutachten des preußischen literarischen Sachverständigenvereins über Nachdruck und Nachbildung aus den Jahren 1864-73, Leipzig 74; Das Nachdrucksgesetz, erläutert, Berlin 7/1; Das Musterschutzgesetz vom 11. Jan 1876, erläutert, Berlin 76; Das Patentgesetz für das Deutsche Reich, Berlin 77; Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reiches®, Berlin 00 (Nachtrag 04); Der deutsch- französische Literaturvertrag vom 19. April 1883, Berlin 83. Bogeng. Damhouder, Josse, * 25. Nov 1507 zu Brügge, spätestens seit 1536 consiliarius pensionarius (beratender assessor des judex) seiner Vaterstadt, seit 1551 Gene- ralzahlmeister der niederländischen Fi- nanzverwaltung. Er } 22. Jan 1581 in Antwerpen. Hauptwerke (zugleich flämisch, französisch, Posener Bechtslexikon I. lateinisch geschrieben): Practica rerum crimi- nalium, erste lateinische Ausgabe Antwerpen 1554 (Ausgabe letzter Hand aus dem Nachlaß 1601), erste französische Louvain 1555, erste flämische 1554; Praxis rerum civilium, Antwerpen 1569 u. ö.), französisch Antwerpen 1572, flämisch Haag 1626; dazu Enchiridion parium aut similium utriusque juris, Antwerpen 1569. Bogeng. Damm, strafrechtlich geschützt gegen Beschädigungen, S 305 (Sachbeschädi- gung), S 321 (gemeingefährliches Verge- hen bzw Verbrechen.) Dämmerzustände bezeichnen dieje- nigen Vorgänge des geistigen Lebens, in welchem diese als nicht mehr dem Ich zu- gehörige erkannt werden. Das Selbstbe- wußtsein ist ausgeschaltet. Ausge- schliffene Bahnen vermitteln die auf augenblickliche Sinneswahrnehmungen ausgeführten Handlungen. Es besteht ein Mangel von Hemmungsvorstellungen. In derlei Zuständen können die Kranken Reisen unternehmen, Einkäufe machen, Geld richtig zahlen und herausgeben, ohne daß ihr Ich sich all dessen bewußt wird. Diebstahl, Desertion, Wander- drang, Exhibitionismus (Entblößung der Oenitalien auf der Straße), Gewalttätig- keit können strafrechtliche Ahndungen herbeiführen, ohne daß das Individuum, weil sein Selbstbewußtsein ausgeschaltet war, von all den Straftaten ein Bewußt- sein gehabt zu haben braucht. Beim epileptischen Dämmerzustand werden häufig mit einer gewissen Gleichmäßig- keit, stereotypisch ausgeführte Hand- lungen beobachtet. Eine Erinnerungs- fähigkeit ist nur ausnahmsweise vorhan- den, das Häufigste ist völlige oder teil- weise Amnesie. Dämmerzustände mit Halluzinationen (Sinnestäuschungen) ge- mischt heißen Traumzustände. Dämmer- zustände der alkoholistischen Psychose nennt man Trance. Dämmerzustände, die vorzugsweise in der Nacht auftreten und mit Herumwandeln gepaart sind, heißen 22