Grupen — Haager Friedenskonferenz. Syndikus, 1725 Bürgermeister von Han- nover und erwarb sich als solcher bedeu- tende Verdienste um die Stadt. Er 7 10. Mai 1767 in Hannover. Unter seinen (teilweise nicht veröffentlich- ten) literarischen Arbeiten ist besonders her- vorzuheben: Observationes rei agrariae Oer- manicae (und Nachtrag), Hannover 1758, 1764 als grundlegend für das Recht der Stadt- und Feldmarken. Bogeng. Gruppenwahl s. Abgeordnetenhaus. Gummiwarenfabriken. Nach Gw 139 a ist der Bundesrat ermächtigt, die Verwendung von Arbeiterinnen und ju- gendlichen Arbeitern für gewisse Fabri- kationszweige, welche mit besonderen Gefahren für die Sittlichkeit verbunden sind, zu untersagen. Von dieser Befug- nis hat der Bundesrat bezüglich der An- fertigung sog Präservativs und anderer zu gleichem Zwecke dienender Gegenstände in Gummiwarenfabriken Gebrauch ge- macht. Die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern bleibt daher in diesen Betriebszweigen völlig verboten, Bek des Reichskanzlers betr die Beschäf- tigung von Arbeiterinnen und jugend- lichen Arbeitern in Gummiwarenfabriken vom 21. Juli 1888, RGBi 219. Strafvor- schriften trifft Gw 146 Abs I 2. Bezüg- lich der zum Schutze der Gesundheit der Arbeiter in Anlagen zur Vulkanisierung von Gummiwaren erlassenen Bestimmun- gen s. unter Vulkanisierungsanlagen. Stichwort: Vulkanbierungsanlagen. v. Landmann Kommentar z. Gw a. a.0: Berger- Wilhelmi Gw 662 usw. Weigelt. Gundling, Nicolaus Hieronymus von, * 25. Febr 1671 zu Kirchen-Sittenbach, 699 wurde 1705 a. o., 1706 o. Professor in Halle, wo er am 9. Dez 1729 7. Unter seinen zahlreichen Schriften sind hervor- zuheben: Jurisprudentia naturalis sive Jus naturae et gentium ?, Halle 1728, und der Discursus de jure naturae et gentium, Halle 1734, sowie die unvollendeten Di- gesta, Halle 1723. Nach seinem Tode er- schienen verschiedene schlecht besorgte Raubausgaben seiner Vorlesungen; von Wert sind jedoch die nach einer Urhand- schrift Gundlings von Weidlich in zwei Bänden 1772—73 herausgegebenen „Rechtlichen Ausarbeitungen“ praktischer Fälle. Bogeng. Gut s. Wirtschaftliches Gut. Gutachten s. Sachverständiger. Gute Dienste (VölkerR). Eine güt- liche Erledigung staatlicher Streitigkeiten ohne Selbsterledigung und ohne Krieg kann durch Leistung guter Dienste, bons offices, eines dritten Staates, der den strei- tenden Staaten Gelegenheit zur Einigung geben will, erfolgen. — Die Vermittelung unterscheidet sich von den guten Diensten dadurch, daß der Vermittler eine leitende Stellung bei den Verhandlungen ein- nimmt. P. Gute Sitten s. Rechtsgeschäft, Sitten. Gütergemeinschaft s. Allgemeine Gütergemeinschaft. Gütertrennung siehe dos; derselbe Rechtszustand besteht bei der G gemäß B 1426—1431. S. auch Verwaltungsge- meinschaft. Gutgläubiger Erwerb s. Eigentum. Gutsherr (Volkswirtschaft) s. Arbei- ter, landwirtschaftliche; Landgüter. n. H Abkürzung für Handelsgesetzbuch (s. d.). Haager Friedenskonferenz (Völker- recht). Graf Murawjew, der russische Minister des Auswärtigen, überreichte am 24. August 1898 allen diplomatischen Ver- tretern eine Mitteilung, nach der Niko- laus II. den Zusammentritt einer Konfe- renz zwecks Abrüstung vorschlägt. Auf Grund dieser Anregung haben zwei Kon- ferenzen stattgefunden, welche, ursprüng- lich zur Verringerung der Kriegsrüstun- gen bestimmt, eine Art völkerrechtlicher Gesetzgebungskörper geworden sind und ausgezeichnete Leistungen auf den wich- tigsten Gebieten des Staatenrechtes her- vorgebracht haben. A. Die erste H ist im Haag am 18. Mai 1899 von dem niederländischen Minister des Äußern de Beaufort eröffnet worden. Vorsitzender ist der russische Gesandte in London von Staal. Vertreten sind 26 sou- veräne Staaten mit etwa 100 Delegierten, für das Deutsche Reich Fürst Münster und die Professoren v. Stengel und Zorn. Der Schluß der Konferenz ist am 24. Juli 1399 erfolgt. Die Arbeiten der H wurden in 3 Kommissionen geleistet, deren Beratun- gen den Plenarverhandlungen zugrunde gelegt wurden.