772 schiedenheit in der rechtlichen Auffassung der Eigentümerhk ist nicht ohne prakti- sche Konsequenzen. Sie zeigen sich vor allem in der vielumstrittenen Frage der Pfändung der Eigentümerhk, vgl nament- lich Oberneck in Gruchots Beitr 50 551. Literatur über die Eigentümerhypothek namentlich Bruck, 08, Horn, 06. Auch auf den von dem Eigentümer ver- schiedenen persönlichen Schuldner kann die Hk übergehen. Dies dann, wenn er den Gläubiger befriedigt und von dem Eigentümer oder einem Rechtsvorgänger desselben Ersatz verlangen kann. Es geht dann in Höhe des Ersatzanspruchs und zu dessen Sicherung (bestr) die Hk auf ihn über. VIll. Die Hk erlischt durch Befriedi- gung des Gläubigers aus dem Grundstück oder denjenigen Gegenständen, auf wel- che sich die Hk erstreckt, aber auch durch Ausfall in der Zwangsversteigerung. Fer- ner durch Aufhebung der Hk durch Rechtsgeschäft; für sie gelten die allge- meinen Vorschriften über die Aufhebung von Grundstücksrechten, 875, 876, 878, sie bedarf außerdem der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Eine Aus- nahme gilt für den Verzicht auf die Hy- pothek für Rückstände von Nebenleistun- gen und für Kosten, die dem Gläubiger zu erstatten sind; hier genügt die form- lose Erklärung des Gläubigers gegenüber dem Eigentümer, 1178 Abs 2. Die Hypo- thek erlischt auch durch sog Buchversit- zung, 901, den Eintritt einer auflösenden Bedingung oder eines Endtermins, den Untergang des belasteten Gegenstandes, nach Landesrecht durch Enteignung, Ge- meinheitsteilung, Zusammenlegung von Grundstücken. Stichworte: Grundschuld, Sicherungshypothek, Ge- samthypothek. Die Kommentare z. Sachenrecht von Planck, Turnau- Foerster, Fuchs, Kretzschmar, Kober, Bier- mann; ferner Oberneck Reichsgrundbuchrecht, die Lehrbücher des bürgerlichen Rechts, auch die Kommientare zur Gr von Fuchs-Arnheim. Güthe, Predari. Die wichtigsten Entscheidungen der Praxis enthalten die Entscheidungen in Angelegenheiten der £freiwillifen Ge- richtsbarkeit und des Grundbuchrechts, zusanımengestellt im Reichsjustizamt. Biermann. Hypothekenbanken (Reichsges vom 13. Juli 1899) sind Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien, welche das Pfandbriefsgeschäft betreiben ; s. den Art Pfandbriefanstalten. Hypothekenübernahme s. Schuld- übernahme. Hysterie ist eine funktionelle Hirn- krankheit, eine sog Neurose, die als eine Hypothek — Hysterie. Psychose aufzufassen ist, bei welcher Ge- fühle, Stimmungen und Triebe sich ab- norm und gestört zeigen. Liebermei- ster erklärt die H(y)s(terie) für eine „funktionelle Krankheit des Gehirns und zwar der grauen Gehirnrinde“. Die das Ich betreffenden Vorstellungen sind bei der Hs von lebhafterem Gefühlston be- gleitet, als dies in der Norm der Pall ist, so daß sie auf die Motilität und Sensibilität erregend oder hemmend wirken. Schon die von unserem Körper unausgesetzt her- rührenden Reize beschäftigen das hyste- rische Individuum völlig, während sie von einem gesunden Menschen nur bei ab- sichtlich auf sich gerichteter Aufmerksam- keit und auch dann nur mit Anstrengung beobachtet werden können. Eine be- kannte organische Grundlage mangelt der Hs. Psychische Schädlichkeiten, wie die des Kummers, der Kränkung, Aufregung u. a., Erziehung und Heredität begünsti- gen die Entstehung der Hs. Als körper- liche Ursachen kommen vornehmlich in Betracht: Blutleere, Fettsucht, Kachexie, die mit dem Eintritt der Pubertät einher- gehenden Nervenerregungen, sowie im allgemeinen körperliche Leiden, die durch ihre Dauer und Intensität auf die Psyche wirken, wie dies z. B. krankhafte Zustände des weiblichen Genitalsystems vermögen. Die Hs ist daher auch fast ausschließlich eine Krankheit des weiblichen Geschlech- tes; indessen fehlt sie auch nicht bei Män- nern. Ein hervorstechendes Symptom die- ser Psychoneurose ist die allgemeine ge- steigerte Empfindlichkeit, die in der Schärfe des Geruches und Geschmackes vornehmlich sich bekundet. Bekanntlich lieben Hysterische auch häufig gerade Ge- rüche, die von Gesunden nur mit Unbe- hagen wahrgenommen werden, z. B. Jodo- form, Baldrian, verbrannte Federn usw. Lähmungen, mehr oder weniger vollstän- dig, Krämpfe von verschiedenster Ausdeh- nung und Intensität, die sog wächserne Biegsamkeit der Glieder, bei der diese in- folge einer mäßigen tonischen Kontrak- tion der Muskeln leicht in jede beliebige Stellung gebracht werden und darin ver- bleiben können (Katalepsie), die sog „grande Hysterie“, der „arc de cercle‘‘, ein Krampf, bei dem nur Kopf und Fuß- spitzen die Unterlage berühren, sensible Störungen im Gesicht, Gehör, Getast, Ge- ruch und Geschmack, bald als Über-, bald als Unempfindlichkeit imponierend, Par-