ZXIU

8%.  Desgleichen  ei  eines  zum  Militär-Krankenwärter  ausszuhebenden  Militärnn



on  m  m

.  won  won

2.
8.
2.

0.

pfli
Beurtheilung  ‘der  Militär-  Dienstbrauchbarkeit  "eines  "  militärpflichtigen
Arstes

Beurtheilung  der  Militär  -  Dienstbrauchbarkeit  eines  wilittepfichtigen
Pharmeceuten  resp.  Thierarstes

Aerztliche  Untersuchung  von  dreij  jährigen  Freiwilligen,  Jäger-  -Lehrlingen,
  Zöglingen  des  fmedicinisch-  „chirurgischen  Friedrich  -  Wilhelms-Instituts
  im  Allgemeinen  .  .

Nothwendige  körperliche  Eigenschaften  der  zum  dreijährigen  freiwilligen
  Dienst  sich  meldenden  jungen  Leute,  inel.  derer,  welche  in  der
Absicht,  auf  weitere  Beförderung  dienen  zu  wollen,  eintreten

.  Nothwendige  körperliche  Eigenschaften  der  zum  freiwilligen  Eintritt

in  die  Unteroffcier-Bchulen  (früher  Schulabtheilung)  sich  ‚  meldenden
jungen  Leute

.  Deohleichen  der  Jüger-Lehrlinge  .
3.  Desgleichen  der  Aspiranten  des  medicinisch-  -chirurgischen  Friedrich-Wilhelms-Instituts

  und  der  medicinisch-chirurgischen  Akademie  für  das
Militär

.  Beurtbeilung  der  "körperlichen  Dienstfühigkeit  der  zur  "Anstellung.  im

renz-  und  Gendarmerie-Dienst  in  Vorschlag  zu  bringenden  Militärs

.  Was  bei  Beurtheilung  der  Dienstfühigkeit  resp.  Dienstunfähigkeit  der

in  Reih’  und  Glied  stehenden  Boldaten  zu  beachten  ist

36.  Aerztliche  Untersuchung  der  dienstunfähigen  resp.  invaliden  '  Soldaten

37.

Beurtheilung  des  Grades  der  Dienstunfähigkeit  resp.  Invalidität  der
Soldaten  und  Bezeichnung  der  Krankheiten  und  Fehler,  welche  die
Garnison-Dienstfühigkeit  resp.  Halbinvalidität  begründen  .

38.  Beurtheilung  der  Erwerbsfähigkeit  der  ganzinvaliden  Soldaten

32.
.  Beurtheilung  der  Invalidität  der  im  Grenz-  und  Gendarmerie-Dienst

Beurtheilung  der  Invalidität  bereits  -entlassener  Soldaten
Angestellten

.  Ausstellung  der  ärztlichen  Atteste  über  Militärpflichtige
.  Ausstellung  der  ärztlichen  Atteste  über  Soldaten  .  .  .
.  Vorschriften  über  den  Gebrauch  der  Bezeichnung  unfähig,  unbrauc  hbar,

  untauglich  zum  Militärdienst,  oder  invalide  bei  Soldaten

41.  Allgemeine  Vorschriften  über  Ausstellung  der  #rztlichen  Atteste  über

Militärpflichtige,  resp.  über  versorgungs-  und  nicht  vorsorgungsberechtigte
  Soldate,

.  Superrevision  n  der  ärztlichen  Atteste  "durch  die  Korps-General-  „Aerzte  .
C.  Instruktion  für  Marine-Aerzte  zur  Untersuchung  und  Beurtheilung

  der  Dienstbrauchbarkeit  oder  Unbrauchbarkeit  der  in  die
Königliche  Marine  einzustellenden  resp.  der  in  derselben  dienenden
Mannschaften,  sowie  zur  Beurtheilung  der  Invalidität  im  Dienst
befindlicher  oder  entlassener  rn  grrereohtigter  Mannschaften
der  Marine.  Vom  3.  November  1860.  .  ran

Vorbemerkung  -  .  en.  .
8

on.  .ne®

2»

m.

OonnM

Wichtigkeit  der  ärztlichen  Untersuchung  der  einzustellenden  und  im

Dienst  stehenden  Mannschaften  termchang  ihrer  Diensttauglichkeit  oder

Untauglichkeit  resp.  Invalidität  .

Nothwendige  körperliche  Eigenschaften,  welche  die  zum  Ersatz  für  die

Marine  auszuwählenden  Mannschaften  im  Allgemeinen  haben  müssen

Marine-Theile,  auf  welche  bei  Beurtheilung  der  körperlichen  Eigenschaften

  der  Dienstpflichtigen  Rücksicht  zu  nehmen  ist

Nothwendige  körperliche  Eigenschaften  eines  Matrose

Deamendige  I  körperliche  Eigenschaften  für  die  Mannschaften  der  Wert
ivision

Desgleichen  für  einen  Schiffsjungen  .  een“

Desgleichen  für  einen  Seesoldaten  .  on.

Desgleichen  für  einen  Seeartilleristen  .  .

Desgleichen  für  einen  einjährigen  Freiwilligen  i  im  "Allgemeinen  0.

Beurtheilung  der  körperlichen  Eigenschaften  für  einen  einjährigen  Freiwilligen

  mit  Rücksicht  auf  den  von  ihm  gewählten  Marinethei

397
397